Unser Team im Verkehrsrecht
Nach einem Verkehsrunfall lieber gleich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
Unsere 4 Fachanwälte für Verkehrsrecht sind spezialisiert auf die Schadenabwicklung nach Verkehrsunfällen. Wir vertreten Geschädigte - keine Versicherungen. Zu unseren Kunden zählen neben Privatpersonen auch bundesweit tätige Carsharing Anbietern, Werkstätten und Autohäuser.
Wir - im Verkehrsrecht - für Sie
Schadenersatz nach Unfall
Wir beauftragen auf Wunsch einen Sachverständigen, beziffern den Schadenersatz und gehen gegen unberechtigte Kürzungen vor.
Schmerzensgeld nach Unfall
Vertretung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Wir beziffern neben dem Schmerzensgeld auch den Haushaltsführungsschaden, die vermehrten Bedürfnisse, zB wegen verletzungsbedingtem Umbau des Wohnhauses und die Heilbehandlungskosten.
Bußgeldbescheid - geblitzt
Der Führerschein ist für die meisten Menschen von überragender Bedeutung. Sie wurden geblitzt, ein Fahrverbot droht? Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen das Verfahren auf Messfehler: Leivtec XV3, Poliscan Speed, ESO, VKS.
Kaufvertrag eines Fahrzeugs
Das gekaufte Fahrzeug ist doch nicht das Traumauto? Ihre Rechte als Geschädigter nach Abschluss eine KFZ-Kaufvertrages. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht setzen Ihre Ansprüche durch.
Wir beauftragen auf Wunsch einen Sachverständigen, beziffern den Schadenersatz und gehen gegen unberechtigte Kürzungen vor.
Verkehrsstrafrecht
Vertretung von Verkehrsteilnehmern wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt oder Nötigung im Straßenverkehr.
Die MPU
Der Führerschein ist weg, die individuelle Mobilität von einem PKW wurde reduziert auf das Fahrrad. Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis möchte die Führerscheinstelle ein positives MPU-Gutachten vorgelegt bekommen. Wir beraten über Rechtmäßigkeit der Anordnung, Rechtsmittel und empfohlenes Verhalten.
Der Verkehrsunfall - Verhalten am Unfallort
Häufig führt das geforderte Verhalten nach einem Verkehrsunfall zur Verunsicherung. In der Hektik oder vor Aufregung werden wichtige Informationen nicht dokumentiert. Damit Sie als Geschädigte/r den Ihnen entstandenen Schaden vollständig ersetzt bekommen, ist es notwendig zu dokumentieren, wer an dem Verkehrsunfall in welcher Form beteiligt war. Sollten Sie daher an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, gilt zu allererst: Ruhe bewahren.
Im nächsten Schritt sollten Sie die Unfallstelle absichern. So können Folgeunfälle vermieden werden.
Als nächstes sollte Erste Hilfe geleistet werden. Hier wird in aller Regel keine umfassende ärztliche Betreuung erwartet. Im Regelfall ist es ausreichend, dem/den Verletzten beizustehen und diese/n zu beruhigen.
Hiernach sollte der Unfall gemeldet werden. Wählen Sie den Notruf und schildern Sie dort die Unfallsituation. Es bietet sich an, hierbei die sogenannten W-Fragen zu nutzen (Wer? Was? Wo? Wie viele?). Bitte warten Sie auch auf etwaige Rückfragen.
Die Polizei sollte insbesondere dann informiert werden, wenn
· ein Personenschaden vorliegt
· das von Ihnen geführte Fahrzeug ein Mietwagen oder Dienstfahrzeug ist
· ein Unfallbeteiligter mit einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug beteiligt war
· der Unfallhergang streitig ist und keine Zeugen zur Verfügung stehen.
Damit Sie die Ihnen entstandenen Schäden erfolgreich geltend machen können, ist es im nächsten Schritt unabdingbar, die Personalien auszutauschen. Bitte achten Sie auch darauf, die Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge zu notieren. Sofern Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie die beteiligten Fahrzeuge noch in Endstellung nach der Kollision fotografieren. Fertigen Sie auch Übersichtsaufnahmen der Unfallörtlichkeit an. Dies dient dazu, in einem späteren Verfahren die Unfallstelle genau zu lokalisieren.
Sie sollten unbedingt auch vor Ort anwesende Personen fragen, ob diese den Verkehrsunfall gesehen haben. In diesem Fall notieren Sie Namen und Adresse der potentiellen Zeugen.
Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind wir Ihnen gerne behilflich. Bitte beachten Sie, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die hier entstehenden Kosten übernehmen muss, sofern Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben. Im Rahmen der Schadenabwicklung prüfen wir zunächst die Haftung des Unfallgegners in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sobald uns alle relevanten Daten zu Halter, Fahrer und Versicherung vorliegen, bestellen wir uns bei der entsprechenden Haftpflichtversicherung. Bei dieser klären wir zunächst die Haftung vorab telefonisch. Gerne übernehmen wir auch die Korrespondenz mit der finanzierenden Bank bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen.
Wurde der Verkehrsunfall polizeilich aufgenommen, fordern wir die Akte bereits mit dem ersten Anschreiben an.
Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls? Gerne unterstützen wir Sie bei der Regulierung der Ihnen entstandenen Schäden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Ihnen genehmen Besprechungstermin in der hiesigen Kanzlei, gerne telefonisch unter 06051-8288888.
Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte
Fachanwälte für Verkehrsrecht