Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Tel: 06051.82.888.88

Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Haben Sie eine unfallbedingte Verletzung des Körpers oder der Gesundheit erlitten, so können Sie eine Entschädigung hierfür in Geld vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung verlangen. Mit dem Schmerzensgeld soll eine Beeinträchtigung des Geschädigten in Geld kompensiert werden.

Für die Höhe des Schmerzensgeldes sind gemäß ständiger Rechtsprechung neben Art und Umfang auch die Dauer der Schmerzen und die Person des Geschädigten zu berücksichtigen. Die dahingehende Rechtsprechung wurde bis heute durch eine Vielzahl von Entscheidungen weiterentwickelt, immer häufiger werden auch psychische Beeinträchtigungen in den Fokus gerückt und bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt. Unter Umständen kann auch eine zögerliche Auszahlung eines Schmerzensgeldes oder eine Abschlagszahlung auf das Schmerzensgeld als eine Art Zermürbungstaktik angesehen werden, was wiederum zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen kann.

Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt, so stehen wir Ihnen sehr gerne für die Vertretung zur Verfügung. Gerade bei schwerwiegenden Verletzungen ist neben dem juristischen auch medizinisches Know-how gefragt. In unserer Kanzlei werden daher Unfallgeschädigte mit schweren Verletzungen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, welcher gleichzeitig auch Fachanwalt für Medizinrecht ist, vertreten.

Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte
Fachanwälte für Verkehrsrecht

Schmerzensgeld nach Unfall auch bei Schleudertrauma - HWS Distorsion?

Eine Halswirbelsäulendistorsion (sogenanntes Schleudertrauma) ist eine häufige Verletzung, die sich Verkehrsunfallopfer vor allem bei Auffahrunfällen zuziehen. Während kurz nach dem Unfall der Schock – und auch das Adrenalin – noch hoch sind und sie zunächst keine Beschwerden haben, ändert sich dies oftmals nach einigen Stunden und der Gang zum Arzt ist unausweichlich.

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Haftpflichtversicherungen wehren sich oftmals, bei einer Halswirbelsäulendistorsion, dem sogenannten HWS, ein Schmerzensgeld zu zahlen, tun sie solche Beschwerden doch als „Bagatellverletzung“ ab, die man sich auch in einem Autoscooter zuziehen kann.  

Hat der Unfall zu einer Verletzung der Halswirbelsäule und damit zu körperlichen Befindlichkeitsstörungen geführt, ist jedoch grundsätzlich ein Schmerzensgeld zu zahlen. Das Unfallopfer muss dies zwar im Zweifel genauer darlegen und beweisen, durch Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Krankenhausberichten, Attesten etc., die ihm in den meisten Fällen sowieso schon vorliegen, wird die gegnerische Haftpflichtversicherung jedoch regelmäßig nicht von der Hand weisen können, das Unfallopfer würde Verletzungen bloß behaupten.

Haben Sie einen Unfall erlitten und sich dabei verletzt? Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir nicht nur den Fahrzeugschaden, sondern auch ein Schmerzensgeld für Sie geltend machen. Setzen Sie sich dazu einfach mit uns telefonisch in Verbindung und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

Anna-Lisa Schmidt
Rechtsanwältin

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