Schadensabwicklung Elektrofahrzeug
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich, noch ärgerlicher ist es, wenn das neue Elektrofahrzeug beschädigt wird und Fehler bei der Schadensabwicklung passieren. Man könnte meinen, dass die Schadensabwicklung nach einem Unfall mit einem Elektroauto genauso abläuft, wie die Schadensabwicklung mit einem Verbrenner. Bei der Schadensabwicklung von Elektrofahrzeugen sind aber einige Besonderheiten zu beachten. Kennt der Sachverständige oder der Rechtsanwalt, der die Schadensabwicklung vornimmt, diese Besonderheiten nicht, kann dies sogar zum Verlust der Garantieansprüche des Herstellers führen.
Wir kennen uns mit der Schadensabwicklung von Elektrofahrzeugen aus. Übersteigt die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung während des Unfalls, der sich in einer bestimmten Höhe am Elektrofahrzeug ereignet, einen bestimmten Wert, prüfen wir gemeinsam mit dem Kfz-Sachverständigen, ob zum Beispiel der Batteriesatz getauscht werden muss. Der Hersteller schreibt dies ab einer bestimmten Geschwindigkeitsänderung vor. Erfolgt der Austausch nicht, verliert der Kunde möglicherweise seinen Garantieanspruch. Auch Schweißarbeiten an dem Kraftfahrzeug dürfen nach Herstellervorgabe einiger Hersteller lediglich durchgeführt werden, sofern der Batteriesatz vollständig abgeklemmt ist. Eingriffe in den Batteriesatz durch eine nicht zertifizierte Werkstatt können ebenfalls zum Erlöschen der Garantieansprüche führen. Durch den Sachverständigen ist ebenfalls zu prüfen, ob aufgrund der Karosseriebauweise des Elektrokraftfahrzeuges eine Schadenseinwirkung auf den Rahmen erfolgt ist.
Die Schadensabwicklung nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug erfordert insofern ein vertieftes technisches Verständnis von diesen Kraftfahrzeugen durch den Sachverständigen, um den Schaden vollumfänglich festzustellen. Nach Erstellung des Sachverständigengutachtens bedarf es ebenfalls der Expertise eines Fachanwalts, um der gegnerischen Versicherung eben diese Besonderheiten bei der Schadensabwicklung zu erläutern und die Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Wir arbeiten diesbezüglich mit einem Diplom-Ingenieur zusammen, welcher auf die Besonderheiten nach einem Unfall mit einem Elektrofahrzeug achtet, unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht bilden sich auf diesem Rechtsgebiet stetig fort und verfügen über die entsprechende Expertise zur erfolgreichen Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche.
Für weitere Fragen rund um das Thema Verkehrsunfall mit einem Tesla, Taycan oder einem anderen Elektrofahrzeug stehen wir Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte
Fachanwälte für Verkehrsrecht
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