Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht. Tel: 06051.82.888.88

Unser Team Sozialrecht

Rechtsanwalt Grotefend Jens Grotefend
Dagmar Bous Dagmar Bous
Birgit Born Birgit Born

Fachanwalt Sozialrecht, bei Streit um Rente, Arbeitslosengeld oder Unfallversicherung

Wir beraten und vertreten Sie rund um das Rechtsgebiet Sozialrecht durch einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Das Sozialrecht ist Ausdruck des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatsprinzips (Art. 20 Abs.1, Art. 28 Abs.1). Es soll „zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten“, vgl. § 1 Abs.1 S.1 SGB I. Dazu sind zahlreiche Vorschriften geschaffen worden, die sich grob in drei Bereiche einordnen lassen, nämlich die soziale Vorsorge, die soziale Hilfe und Förderung sowie die soziale Entschädigung.

Zur sozialen Vorsorge gehören vor allem die Bereiche der Sozialversicherung, d.h.

SGB III     Arbeitsförderung bzw. Arbeitslosenversicherung, insbesondere mit Regeln zur Höhe und Bezugsdauer von Arbeitslosengeld oder Verhängung von Sperrzeiten

SGB V     gesetzliche Krankenversicherung, v.a. mit Vorschriften über die Leistungen und Kostenübernahme für ärztliche Behandlung im Krankheitsfall sowie Krankengeld

SGB VI    gesetzliche Rentenversicherung mit ihren Regeln für die einzelnen Rentenarten (Altersrente, Waisenrente, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit)

SGB VII   gesetzliche Unfallversicherung, die u.a. die Kostenübernahme für die medizinische Behandlung nach Arbeitsunfall sowie die Zahlung von Verletztengeld und Verletztenrente bei Minderung der Erwerbsfähigkeit regelt

SGB XI    soziale Pflegeversicherung, die sich u.a. mit Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, z.B. für Kurzzeitpflege, und mit Pflegegeld befasst und die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade befasst.

Das Recht der Sozialhilfe und sozialen Förderung umfasst insbesondere die Bereiche des

SGB II     Grundsicherung für Arbeitssuchende – das sog. „Hartz IV – Gesetz“ beinhaltet Vorschriften zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld), Definition von Begriffen wie „Bedarfsgemeinschaft“, Regeln zu Sanktionen bei Pflichtverstoß und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. über eine Eingliederungsvereinbarung)

SGB VIII  Kinder- und Jugendhilfe (Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme usw.)

SGB IX    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (von zentraler Bedeutung vor allem das Schwerbehindertenrecht mit den  Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwerbehinderter, Zuerkennung eines Grades der Behinderung, evtl. mit besonderen Merkzeichen, Erteilung von Schwerbehindertenausweisen)

SGB XII   Sozialhilfe

BAföG     Berufsausbildungsförderungsgesetz

Das Recht der soziale Entschädigung beinhaltet Gesetze wie das BVG (Bundesversorgungsgesetz) und das OEG (Opferentschädigungsgesetz) zur Hilfe und Entschädigung zugunsten von Opfern von Gewalttaten, die keinen Ersatz von dem Schädiger erlangen können.

Welche Regelungsbereiche das Sozialrecht insgesamt umfasst, lässt sich in § 68 SGB I nachlesen. Dies sind alle Rechtsgebiete, die im Sozialgesetzbuch selbst geregelt sind (siehe oben), sowie die noch nicht in das Sozialgesetzbuch integrierten Vorschriften wie z.B.

BAföG            Bundesausbildungsförderungsgesetz

BKGG             Bundeskindergeldgesetz (v.a. § 6a – Kinderzuschlag)

UhVorschG      Unterhaltsvorschussgesetz

WohnGG         Wohngeld-Gesetz