Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Tel: 06051.82.888.88

Alkohol oder Cannabis, droht die Anordnung einer MPU?

Die Anordnung der Vorlage eines positiven MPU Gutachten führt oft dazu, dass nach Ablauf der eigentlichen Sperrzeit trotzdem keine Fahrerlaubnis erteilt wird. 

Sie können sich auf dieser Seite über die Voraussetzungen zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zum Beispiel nach einer Fahrt unter der Wirkung von Alkohol oder Cannabis  informieren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zu Verfügung. Wir bieten dieses zu einem Festpreis an.

Werden Tatsachen bekannt, die auf Seiten der Fahrerlaubnisbehörde Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Verkehrsteilnehmers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Betroffene ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt, § 2 Abs. 8 StVG. 
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach dem Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet Tatsachen zu verwerten, und zwar unabhängig davon, wie diese gewonnen wurden. Eignungszweifel sind also stets durch die Behörde aufzuklären, gegebenenfalls auch durch immer weitere Gutachten.

Die MPU nach einer Fahrt unter Einfluss von Alkohol

Ungeeignet ist nach der Fahrerlaubnisverordnung derjenige, der an körperlichen, geistigen oder charakterlichen Beeinträchtigungen leidet, die die Fähigkeit beeinträchtigen können, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, wer unter erheblicher Wirkung alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen hat oder wer Betäubungsmittel im Sinne des BTMG bzw. regelmäßig Cannabis einnimmt. In Hessen wird bei einer Trunkenheitsfahrt ab einer Promillegrenze von 1,6 bzw. bei wiederholter Auffälligkeit, also einer weiteren Trunkenheitsfahrt, eine MPU angeordnet.

Wir arbeiten eng mit einem zur MPU-Vorbereitung geeigneten Sachverständigen zusammen. Gemeinsam prüfen wir, ob eine MPU rechtmäßig angeordnet wurde und ob aus medizinischer Sicht bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen sind, z.B. über einen längeren Zeitraum eine Abstinenz nachzuweisen ist. Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung wird nicht von einer Strafverfolgungsbehörde oder dem Gericht getroffen, sondern nach Abschluss des Strafverfahrens durch die Fahrerlaubnisbehörde.

(Kein) Abstinenznachweis bei gelegentlichem Cannabiskonsum !?

Wird ein Verkehrsteilnehmer mit Cannabis im Straßenverkehr auffällig, ordnet die Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) in der Regel eine medizinisch- psychologische Untersuchung an (Vorlage eines MPU-Gutachtens). 

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Die Begutachtungsstelle, also die Stelle, die das Gutachten fertigt, fordert oft einen Abstinenznachweis.

Nicht immer ist jedoch ein solcher Abstinenznachweis rechtmäßig. Einzelfallbezogen kann nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FEV kein Konsumverzicht verlangt werden. Es kann lediglich eine Trennung von Fahren und Konsum gefordert werden, der Abstinenznachweis darf nur in bestimmten Fallgestaltungen verlangt werden.

Da die Auffassung der Begutachtungsstelle, ob oder ob kein Abstinenznachweis gefordert werden kann, nicht in die Risikosphäre des betroffenen Verkehrsteilnehmers fällt, kann die rechtswidrige Anordnung des Abstinenznachweises durch die Begutachtungsstelle dazu führen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage des MPU-Gutachtens nach entsprechendem Widerspruch und Durchführung des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz aufzuheben ist.

Wenn die Begutachtungsstelle ohne Grund den Abstinenznachweis verlangt, muss die Behörde, zumindest nach Vortrag durch den betroffenen Verkehrsteilnehmer, der Begutachtungsstelle einen Hinweis zur Rechtslage erteilen und auf eine Begutachtung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft hinwirken (OVG Münster, Beschluss vom 17. März 2021).

Sollten Sie weitere Fragen rund um das Thema MPU, Anordnung einer MPU nach Cannabiskonsum oder dem anschließenden Entzug der Fahrerlaubnis haben, stehen wir Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch zur Verfügung. Das Beratungsgespräch bieten wir zu einem Festpreis an.

Szymanski und Kollegen
Fachanwälte für Verkehrsrecht


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