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MPU wegen Alkohol oder Cannabis: Wann droht sie und was tun?

Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist für viele Autofahrer eine große Hürde. Denn selbst wenn die eigentliche Sperrfrist nach einem Verkehrsverstoß abgelaufen ist, wird die Fahrerlaubnis oft nicht automatisch neu erteilt. In vielen Fällen verlangt die Führerscheinstelle vor Wiedererteilung ein positives MPU-Gutachten. Doch wann darf die Behörde eine MPU überhaupt verlangen – und was ist zu beachten?

Wann wird eine MPU angeordnet?

Die Führerscheinstelle darf eine MPU anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründen. Das betrifft körperliche, geistige oder charakterliche Mängel – oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Grundlage ist § 2 Abs. 8 StVG.
Die Behörde ist verpflichtet, solche Zweifel zu prüfen – unabhängig davon, wie sie an die Informationen gelangt. Das bedeutet auch: Ein einzelner Vorfall kann unter Umständen ausreichen, um ein MPU-Gutachten zu fordern. Und: Die MPU wird nicht vom Gericht angeordnet, sondern von der Führerscheinstelle – meist nach Abschluss des Strafverfahrens.

MPU bei Alkohol: Ab welcher Promillegrenze?

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällt, muss in der Regel zur MPU. Auch bei niedrigeren Werten kann eine Begutachtung verlangt werden, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt oder ein besonders risikoreiches Verhalten vorlag.
Die Fahrerlaubnisverordnung sieht vor, dass derjenige als ungeeignet gilt, der unter erheblicher Alkoholwirkung gefahren ist. In Hessen wird ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholfahrten regelmäßig eine MPU angeordnet.

MPU wegen Cannabis: Gilt immer ein Abstinenznachweis?

Wird ein Fahrer unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr auffällig, wird ebenfalls häufig eine MPU angeordnet. Die Begutachtungsstelle verlangt dann regelmäßig einen Abstinenznachweis – doch das ist nicht in jedem Fall rechtens.
Denn laut Anlage 4 Nr. 9.2.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss nicht jeder Konsument vollständig auf Cannabis verzichten. Bei gelegentlichem Konsum kann es ausreichen, den Konsum und das Fahren streng voneinander zu trennen. Nur wenn regelmäßiger oder missbräuchlicher Konsum vorliegt, ist ein Abstinenznachweis verpflichtend.

Was tun, wenn der Abstinenznachweis unrechtmäßig gefordert wird?

Wird ein Abstinenznachweis ohne rechtliche Grundlage verlangt, kann dies ein schwerwiegender Verfahrensfehler sein. Denn die Verantwortung für die rechtmäßige Bewertung trägt nicht der Betroffene, sondern die Behörde.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat klargestellt: Erkennt die Führerscheinstelle, dass die Begutachtungsstelle rechtswidrig einen Abstinenznachweis fordert, muss sie eingreifen und auf eine Begutachtung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft hinwirken (Beschluss vom 17. März 2021).
Im Klartext: Wird das MPU-Gutachten wegen fehlendem Abstinenznachweis nicht erstellt und die Fahrerlaubnis deshalb nicht erteilt, kann sich ein Widerspruch lohnen – oft mit Erfolg.

Unser Angebot: MPU-Beratung zum Festpreis

Wir prüfen für Sie, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig ist, welche Unterlagen erforderlich sind und ob medizinische Nachweise (z. B. Abstinenzzeiträume) jetzt schon vorbereitet werden sollten. Bei Bedarf vermitteln wir den Kontakt zu seriösen MPU-Beratern und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Die Erstberatung bieten wir Ihnen zu einem fairen Festpreis an. Vereinbaren Sie gerne ein persönliches Gespräch mit unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht – in unserer Kanzlei oder online.
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