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Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall!
Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat nicht nur Anspruch auf die Regulierung von Sachschäden, sondern auch auf eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen: das sogenannte Schmerzensgeld.
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung infolge eines Unfalls eintritt. Dies umfasst Verletzungen wie Prellungen, Knochenbrüche, Schnittwunden oder auch psychische Belastungen wie Traumata. Voraussetzung ist, dass die Verletzung auf das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers zurückgeht oder dieser zumindest mitverantwortlich war. Die Zahlung erfolgt durch dessen Haftpflichtversicherung.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bemessen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist individuell. Gerichte berücksichtigen folgende Kriterien:
Insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen kann die Kombination aus medizinischen Gutachten, Krankenhausberichten und Attesten die Grundlage für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung bilden.
Schmerzensgeld auch bei Schleudertrauma (HWS-Distorsion)
Eine besonders häufige Verletzung nach Auffahrunfällen ist die Halswirbelsäulendistorsion, auch bekannt als Schleudertrauma. Versicherungen versuchen in diesen Fällen oft, Zahlungen zu verweigern, indem sie die Beschwerden als Bagatelle einstufen. Doch das ist rechtlich nicht haltbar:
Hat ein Unfallopfer körperliche Befindlichkeitsstörungen, ist grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch gegeben. Entscheidend ist, dass Symptome wie Nackenschmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Schwindel ärztlich dokumentiert und der Zusammenhang mit dem Unfall nachgewiesen werden.
Medizinisches Know-how als Vorteil bei schweren Verletzungen
In komplexen Fällen mit mehreren Verletzungen oder chronischen Folgen ist neben juristischem auch medizinisches Fachwissen gefragt. In unserer Kanzlei werden schwerverletzte Mandanten deshalb durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut, der gleichzeitig über die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht verfügt. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche nicht nur durchsetzbar sind, sondern auch in der richtigen Höhe beziffert werden.
Fazit
Schmerzensgeld ist ein zentrales Element der Entschädigung nach einem Verkehrsunfall. Egal ob es sich um ein Schleudertrauma oder schwerere Verletzungen handelt – eine rechtssichere und medizinisch fundierte Vertretung erhöht Ihre Chancen auf eine vollständige Kompensation. Zögern Sie nicht, sich bei uns beraten zu lassen. Wir setzen Ihre Ansprüche engagiert und kompetent durch.