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Geblitzt, Bußgeld, Fahrverbot – was tun bei Geschwindigkeitsverstoß?

Wer geblitzt wird, steht oft vor der Frage: Einspruch einlegen oder zahlen? Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Denn viele Messverfahren – ob ProVida, Leivtec XV3, Poliscan Speed oder ESO 3.0 – sind fehleranfällig. Gerade bei Fahrverboten lohnt es sich, das Verfahren genau zu prüfen.

ProVida – Messung durch Videonachfahrsystem

Das ProVida-System ist ein mobiles Messverfahren zur Erfassung von Geschwindigkeit und Abstand. Es wird häufig aus zivilen Polizeifahrzeugen heraus verwendet. Die Fahrzeuge sind mit einer Kamera, digitalem Tacho, Steuergerät und Monitor ausgestattet. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt durch Nachfahren und wird per Video aufgezeichnet.
Typische Fehlerquellen: Nicht konforme Verkabelung im Messfahrzeug, falsche Bedienung, fehlerhafte Kalibrierung oder unzulässige Software. In Bayern wurden bereits hunderte Verfahren eingestellt, weil die Technik nicht den Zulassungsanforderungen entsprach. Auch in Hessen kommt ProVida regelmäßig zum Einsatz – unter anderem auf der A66 und A45.

Leivtec XV3 – Laserimpuls-Messung mit Problemen

Das Leivtec XV3 misst mit Laserimpulsen den Abstand zum herannahenden Fahrzeug und berechnet so die Geschwindigkeit. Eine gültige Eichung und geschultes Personal sind zwingende Voraussetzungen für eine verwertbare Messung.
In der Praxis gibt es häufig Zweifel an der Messgenauigkeit. Fehlerhafte Kabelverbindungen, unzulässige Gerätekonfigurationen oder das Fehlen des Schulungsnachweises führen regelmäßig zur Unverwertbarkeit. Außerdem ist eine Messung aus dem fahrenden Fahrzeug nicht zulässig – was oft missachtet wird.

Poliscan Speed – das umstrittene Lasermessgerät

Poliscan Speed arbeitet mit einem sogenannten Laserfächer, der herannahende und sich entfernende Fahrzeuge erfassen kann. In Gelnhausen und Umgebung wird das Gerät häufig eingesetzt. Die Auswertung erfolgt digital, meist mit der Software Tuff-Viewer.
Auch hier gibt es kritische Punkte: Ungenaue Platzierung des Messrahmens, defekte Sensorik, Reparaturen ohne Nacheichung oder unzureichende Dokumentation der Messstelle. Das OLG Frankfurt hat zwar eine grundsätzliche Verwertbarkeit bejaht, doch Bedien- und Messfehler müssen vom Gericht berücksichtigt werden.

ESO ES 3.0 – Lichtschrankenmessung mit Tücken

Beim ESO ES 3.0 wird die Geschwindigkeit anhand von Helligkeitsunterschieden gemessen. Das System erkennt, wenn sich ein Fahrzeug in den Messbereich bewegt, und löst bei gleichbleibender Geschwindigkeit die Aufnahme aus.
Auch wenn die genaue Funktionsweise den Gerichten nicht im Detail bekannt sein muss, kann der Betroffene konkrete Fehler rügen. Die Statistikdatei zur Messreihe, die Annullationsrate sowie die korrekte Einrichtung der Messstelle spielen eine entscheidende Rolle. Fehlt beispielsweise die Auswertung im .txt-Format oder stimmt die Skizze zur Messung nicht, kann das Verfahren zu Fall gebracht werden.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – wann lohnt sich das?

Ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch korrekt. Nach Erhalt haben Betroffene zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Dabei sollte vorab Akteneinsicht beantragt werden, um etwaige Verfahrens- oder Messfehler zu erkennen. Wir prüfen für Sie:
Ist das Messgerät gültig geeicht?
Wurde das Gerät durch geschultes Personal bedient?
Liegt die vollständige Dokumentation der Messung vor?
Gab es konkrete Anhaltspunkte für Fehlerquellen oder unzulässige Gerätekonfigurationen?
Gerade bei drohendem Fahrverbot lohnt sich die Verteidigung. Ziel ist es, das Verfahren einstellen zu lassen oder das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umzuwandeln.

Besonderheiten in der Probezeit

Wer in der Probezeit mit mehr als 20 km/h geblitzt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit oder sogar Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb sollte gerade bei Fahranfängern jeder Vorwurf genau geprüft und rechtzeitig Einspruch eingelegt werden. Auch hier ist entscheidend, ob die Messung korrekt erfolgte und alle formalen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Abstandsunterschreitung – ein unterschätztes Risiko

Bei mehr als 130 km/h gilt: Der Sicherheitsabstand muss mindestens 3/10 des halben Tachowerts betragen. Wird dieser Wert unterschritten, droht ein Fahrverbot – auch ohne Unfall oder Gefährdung. Die Momentaufnahme auf dem Beweisfoto reicht nicht aus, um eine Abstandsunterschreitung zu beweisen. Entscheidend ist die Videoaufzeichnung über eine längere Strecke. Viele Verfahren werden eingestellt, wenn sich herausstellt, dass ein anderes Fahrzeug den Fahrer zum Spurwechsel gezwungen hat.

Falsche Verdächtigung – hohe Strafe droht

Wer behauptet, eine andere Person sei gefahren, obwohl das nicht stimmt, begeht eine Straftat. Das OLG Stuttgart hat klargestellt: Falsche Angaben zum Fahrer können eine falsche Verdächtigung darstellen – mit erheblichen Konsequenzen. Wer mithilft, etwa durch Mitwirken an einer abgesprochenen Aussage, macht sich der Beihilfe schuldig. Deshalb gilt: Aussageverweigerungsrecht nutzen und nichts vorschnell zugeben – erst nach Akteneinsicht entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen.

Fazit

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig – und nicht jede Messung ist verwertbar. Ob ProVida, Leivtec XV3, Poliscan Speed oder ESO ES 3.0: Die Verfahren sind komplex und fehleranfällig. Gerade bei Fahrverbot oder Probezeit ist ein Einspruch oft erfolgreich. Wir prüfen für Sie alle Unterlagen und verteidigen Sie kompetent und bundesweit.
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