Wer behauptet, eine andere Person sei gefahren, obwohl das nicht stimmt, begeht eine Straftat. Das OLG Stuttgart hat klargestellt: Falsche Angaben zum Fahrer können eine falsche Verdächtigung darstellen – mit erheblichen Konsequenzen. Wer mithilft, etwa durch Mitwirken an einer abgesprochenen Aussage, macht sich der Beihilfe schuldig. Deshalb gilt: Aussageverweigerungsrecht nutzen und nichts vorschnell zugeben – erst nach Akteneinsicht entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen.