Unabhängig von einer Schwangerschaft ist es in vielen Fällen sinnvoll, nach Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – es sei denn, besondere Umstände wie z. B. eine Schwangerschaft liegen vor.