Bevor der Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann, ist eine Bestandsaufnahme erforderlich.
Abhängig davon,
- wie groß der Haushalt ist (Mietwohnung oder Haus mit Garten?),
- welche Verletzungen Sie sich zugezogen haben (leichtes Schleudertrauma oder Knochenbruch?),
- in welcher Weise Sie dadurch körperlich (Schwindel oder Rollstuhl?) und
- in welchem Umfang Sie in der Haushaltsführung eingeschränkt waren (Kochen war möglich, Staubsaugen dagegen nicht)
bestimmt sich die Höhe des Schadens.
Dabei gilt, dass der Anspruch umso höher ist, je schwerer die Verletzungen waren, je größer der Haushalt ist und je länger Sie eingeschränkt waren. Die Stunden, die Sie von anderen unterstützt wurden, werden mit einem Stundenlohn multipliziert, wodurch sich letztlich der Betrag ergibt, den wir von der Versicherung verlangen.