Diebstahl und Vermögensdelikte
Diebstahl von Firmeneigentum, auch in geringem Umfang, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch für Betrug, Unterschlagung oder die Annahme von Schmiergeldern.
Arbeitszeitbetrug
Falsche Angaben zur Arbeitszeit, Manipulation der Zeiterfassung oder das Stempeln für Kollegen sind schwerwiegende Verstöße, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.
Arbeitsverweigerung
Die beharrliche Weigerung, die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit zu leisten, kann nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen.
Beleidigung und Tätlichkeiten
Schwere Beleidigungen des Arbeitgebers oder von Kollegen sowie körperliche Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz können eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Krankfeiern (Vortäuschen einer Krankheit)
Wer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht oder während der Krankschreibung arbeitet, riskiert eine fristlose Kündigung.
Konkurrenztätigkeit
Eine unerlaubte Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen oder die Gründung eines eigenen Konkurrenzunternehmens während des bestehenden Arbeitsverhältnisses kann zur fristlosen Kündigung führen.
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein schwerwiegender Verstoß, der in der Regel ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung berechtigt.