# Anwaltskanzlei Gelnhausen: Szymanski & Kollegen Fachanwälte (szymanski-rechtsanwaelte.de) > Unsere Rechtsgebiete Kompetente Unterstützung in allen Lebenslagen – erfahren, engagiert und lösungsorientiert. Szymanski & Kollegen – Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht in Gelnhausen Seit über 40 Jahren unterstützen wir unsere Mandanten in Gelnhausen und Umgebung mit fachanwaltlicher Expertise und klarem Fokus auf ausgewählte Rechtsgebiete. Wir sprechen Klartext statt Juristendeutsch und kämpfen nicht für Prozesse, sondern für Lösungen – schnell, effizient und mit klarem Blick auf Ihr Ziel. Unsere Kanzlei Szymanski & Kollegen steht seit über vier Jahrzehnten für fundierte Rechtsberatung in Gelnhausen und der gesamten Region Main-Kinzig. Mit einem eingespielten Team aus Fachanwälten, Juristen und engagierten Mitarbeitenden begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen durch komplexe rechtliche Fragestellungen – stets mit einem offenen Ohr, Weitblick und dem Anspruch, auch schwierige Situationen verständlich zu machen. Vertrauen Sie auf Erfahrung, die zählt – direkt vor Ort in Gelnhausen. Szymanski & Kollegen ist mehr als nur eine Kanzlei – wir sind Partner an Ihrer Seite. Unser Team aus sieben Fachanwälten deckt ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, vom Arbeitsrecht über Familienrecht bis hin zu Versicherungs- und Verkehrsrecht. Dabei setzen wir auf Spezialisierung, transparente Kommunikation und den festen Willen, für unsere Mandanten stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Bei uns erhalten Sie keine juristischen Floskeln, sondern klare Antworten und echte Unterstützung – auf Augenhöhe. Fachanwälte mit klarem Fokus Seit über 40 Jahren Ihre Anwaltskanzlei in Gelnhausen Szymanski & Kollegen – Ihre Anwaltskanzlei in Gelnhausen mit Persönlichkeit und Fachkompetenz Vertrauen, das zählt – Ihre erfahrene Kanzlei in Gelnhausen & Umgebung Mit über 50 Jahren Erfahrung, einem starken Team und zufriedenen Mandanten an unserer Seite stehen wir für rechtliche Kompetenz, Verlässlichkeit und Engagement. Sie suchen rechtliche Unterstützung in Gelnhausen und Umgebung? Ob arbeitsrechtlicher Konflikt, familiäre Auseinandersetzung oder Probleme mit der Versicherung – wir stehen an Ihrer Seite. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich persönlich beraten. Recht verständlich erklärt – unser Anwaltsblog für Gelnhausen und Umgebung In unserem Blog greifen wir aktuelle Urteile, rechtliche Entwicklungen und praxisnahe Tipps aus dem Kanzleialltag auf. Ob Kündigung, Scheidung oder Unfall – wir bringen Klarheit in komplexe Themen und zeigen auf, worauf Sie als Betroffener achten sollten. Karriere bei Szymanski & Kollegen Wir suchen Juristen und Teamplayer, die mit fachlicher Kompetenz und Menschlichkeit überzeugen. Es erwartet Sie ein moderner Arbeitsplatz, ein kollegiales Umfeld und spannende Mandate mit Verantwortung. ## Sitemap: - [Danke](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/danke) Wir haben Ihre Anfrage erhalten. Wir werden uns schnellstmöglich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzten. - [Impressum | Szymanski & Kollegen Rechtsanwälte Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/impressum) Impressum Szymanski und Kollegen Rechtsanwälte PartG mbB Graslitzer Straße 11 63571 Gelnhausen T. 06051.82.888.88 Email kanzlei@szymanski-rechtsanwaelte.de Berufshaftpflichtversicherer: Allianz Zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am MaiZuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt am MaiBerufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen:- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)- Fachanwaltsordnung (FAO)- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Jan Szymanski Partner der Kanzlei: Jan Szymanski Stefan Alfsmann ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar Unsere E-Mail-Adresse lautet: kanzlei@szymanski-rechtsanwaelte.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Mitglieder sind: Rechtsanwalt Jan Szymanski, Rechtsanwalt Stefan Alfsmann, Rechtsanwältin Julia Habelt, Rechtsanwältin Anna-Lisa Schmidt, Rechtsanwalt Maximilian Blößer, Niklas Fünderich Haftungshinweis Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. - [Kostenfreie Ersteinschätzung im Arbeitsrecht | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/kontaktformular-kostenfreie-ersteinschaetzung-arbeitsrecht) Kostenfreie Ersteinschätzung für Arbeitsrecht Vielen Dank, für Ihre Anfrage! - [Formular Forderungseinzug & Inkasso – Szymanski & Kollegen Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/aufnahmebogen-forderung) Formular Forderung / Inkasso Bitte laden Sie unsere Vollmacht herunter, füllen Sie diese vollständig aus und bereiten Sie sie für den Upload vor. Zusätzlich benötigen wir eine Kopie Ihrer Rechnung sowie die erste Mahnung an den Schuldner. Nur mit vollständigem Upload dieser Unterlagen kann Ihre Anfrage geprüft und bearbeitet werden. Vielen Dank, für Ihre Anfrage! - [Formular bei Bußgeld & Strafverfahren | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/straf-und-bussgeldverfahren) Formular Straf- und Bußgeldverfahren Bitte laden Sie vor dem Ausfüllen des Formulars die folgenden Unterlagen herunter, füllen Sie diese aus und halten Sie sie zusammen mit dem Bußgeldbescheid oder ähnlichen Unterlagen zum Hochladen bereit. Nur mit vollständigem Upload dieser Dokumente kann Ihre Anfrage bearbeitet werden: Vielen Dank, für Ihre Anfrage! - [Formular Mietrecht – Aufnahmebogen für Mieter & Vermieter | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/formular-mietrecht) Formular Mietrecht Bitte laden Sie vor dem Ausfüllen des Formulars die folgenden Unterlagen herunter, füllen Sie diese aus und halten Sie sie zusammen mit der Kündigen und dem Mietvertrag oder ähnlichen Unterlagen zum Hochladen bereit. Nur mit vollständigem Upload dieser Dokumente kann Ihre Anfrage bearbeitet werden: Vielen Dank, für Ihre Anfrage! - [Unfallaufnahmebogen – Jetzt Schaden online melden | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/unfallaufnahmebogen) Unfallaufnahmebogen Bitte laden Sie vor dem Ausfüllen des Formulars die folgenden Unterlagen herunter, füllen Sie diese aus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Nur mit vollständigem Upload dieser Dokumente kann Ihre Anfrage bearbeitet werden: Zeuge 1 (falls vorhanden) Zeuge 2 (falls vorhanden) Vielen Dank, für Ihre Anfrage! - [Jan Szymanski – Fachanwalt für Arbeitsrecht & Verkehrsrecht | Szymanski & Kollegen Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/jan-szymanski) Jan Szymanski Jan Szymanski ist Partner der Kanzlei Szymanski & Kollegen und seit 2001 als Rechtsanwalt tätig. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg und Frankfurt spezialisierte er sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Seit 2009 ist er ADAC-Vertragsanwalt und Mitglied im Verein Deutscher Arbeitsrechtsanwälte. „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ (Dieter Hildebrandt) Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht - [Stefan Alfsmann – Fachanwalt für Familienrecht & Mietrecht in Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/stefan-alfsmann) Stephan Alfsmann Stefan Alfsmann ist Partner der Kanzlei Szymanski & Kollegen. Er studierte Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Hanau. Als Fachanwalt für Familienrecht sowie Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht vertritt er Mandanten mit fundierter Fachkompetenz. Den Fachanwaltskurs im Bau- und Architektenrecht hat er ebenfalls erfolgreich abgeschlossen. Fachanwalt für Familienrecht und Miet- & WEG-Recht - [Anna-Lisa Schmidt – Fachanwältin für Verkehrsrecht & Medizinrecht | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/anna-lisa-schmidt) Anna-Lisa Schmidt Anna-Lisa Schmidt ist seit 2019 Teil der Kanzlei Szymanski & Kollegen. Nach dem Jurastudium an der Justus-Liebig-Universität Gießen absolvierte sie ihr Referendariat in Hanau und Frankfurt. Bereits während ihrer Ausbildung setzte sie arbeitsrechtliche Schwerpunkte, heute liegt ihr Fokus auf dem Verkehrsrecht, Familienrecht sowie dem Medizinrecht. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Medizinrecht setzt sie sich engagiert und praxisnah für die Interessen ihrer Mandanten ein. („Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.“ – Norbert Blüm) Fachanwältin für Verkehrsrecht und Medizinrecht - [Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-datenschutz) Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz – erlaubt oder unzulässig? Bundesarbeitsgericht erlaubt Verwertung offener Videoaufnahmen Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt: Videoaufnahmen aus einer offenen Überwachung dürfen im Kündigungsschutzprozess verwertet werden – selbst dann, wenn datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Datenerhebung nicht vollständig eingehalten wurden. Vorsätzliches Fehlverhalten rechtfertigt Beweisverwertung Das Gericht stellte klar: Datenschutz darf nicht dazu dienen, sich vorsätzlich rechtswidriges Verhalten zu schützen. Auch wenn bestimmte formale Datenschutzregelungen nicht eingehalten wurden, können offen gewonnene Videoaufnahmen als Beweis dienen, wenn sie arbeitsrechtliches Fehlverhalten dokumentieren. Grenzen bei verdeckter Überwachung Anders kann es bei heimlicher oder unverhältnismäßiger Überwachung sein – insbesondere in besonders sensiblen Bereichen wie Umkleiden oder Sanitäranlagen. Hier greifen strengere Maßstäbe und ein Beweisverwertungsverbot ist durchaus möglich. Im Fall offener, für Mitarbeiter erkennbarer Kameras überwiegt jedoch regelmäßig das Interesse des Arbeitgebers an Aufklärung. Datenschutz im Arbeitsverhältnis – ein Überblick Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem reformierten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde auch der Beschäftigtendatenschutz neu strukturiert. § 26 BDSG bildet die zentrale Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis. Danach dürfen Daten nur verarbeitet werden, wenn dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist oder eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Datenschutz beginnt bereits im Bewerbungsverfahren Bereits bei der Bewerbung sind datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Arbeitgeber dürfen nur solche Informationen erheben, die für die Auswahlentscheidung erforderlich sind. Unzulässig ist die Verwendung von Informationen aus freizeitorientierten sozialen Netzwerken ohne vorherige Information des Bewerbers über Zweck und Umfang der Datenerhebung. Datenspeicherung im laufenden Arbeitsverhältnis Auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses gilt: Nur notwendige Stammdaten dürfen gespeichert werden. Die Speicherung privater Kontaktdaten wie der Mobilnummer ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers unzulässig – es sei denn, sie ist zwingend erforderlich zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben. Die Führung von Personalakten unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Arbeitnehmer haben das Recht auf Einsicht und Berichtigung. Die Personalakte darf nur solche Daten enthalten, die für das Arbeitsverhältnis notwendig sind. Wird die Akte digital – etwa in der Cloud – geführt, bleibt der Arbeitgeber für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben verantwortlich und muss den Dienstleister sorgfältig auswählen. Fazit Offene Videoüberwachung kann im arbeitsrechtlichen Streitfall ein zulässiges Beweismittel sein – vorausgesetzt, sie ist für ... - [Geblitzt? Bußgeld, Fahrverbot & Messfehler rechtssicher prüfen lassen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/geblitzt-bussgeld-fahrverbot-messfehler) Geblitzt, Bußgeld, Fahrverbot – was tun bei Geschwindigkeitsverstoß? Wer geblitzt wird, steht oft vor der Frage: Einspruch einlegen oder zahlen? Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Denn viele Messverfahren – ob ProVida, Leivtec XV3, Poliscan Speed oder ESO 3.0 – sind fehleranfällig. Gerade bei Fahrverboten lohnt es sich, das Verfahren genau zu prüfen. ProVida – Messung durch Videonachfahrsystem Das ProVida-System ist ein mobiles Messverfahren zur Erfassung von Geschwindigkeit und Abstand. Es wird häufig aus zivilen Polizeifahrzeugen heraus verwendet. Die Fahrzeuge sind mit einer Kamera, digitalem Tacho, Steuergerät und Monitor ausgestattet. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt durch Nachfahren und wird per Video aufgezeichnet. Leivtec XV3 – Laserimpuls-Messung mit Problemen Das Leivtec XV3 misst mit Laserimpulsen den Abstand zum herannahenden Fahrzeug und berechnet so die Geschwindigkeit. Eine gültige Eichung und geschultes Personal sind zwingende Voraussetzungen für eine verwertbare Messung. Poliscan Speed – das umstrittene Lasermessgerät Poliscan Speed arbeitet mit einem sogenannten Laserfächer, der herannahende und sich entfernende Fahrzeuge erfassen kann. In Gelnhausen und Umgebung wird das Gerät häufig eingesetzt. Die Auswertung erfolgt digital, meist mit der Software Tuff-Viewer. ESO ES 3.0 – Lichtschrankenmessung mit Tücken Beim ESO ES 3.0 wird die Geschwindigkeit anhand von Helligkeitsunterschieden gemessen. Das System erkennt, wenn sich ein Fahrzeug in den Messbereich bewegt, und löst bei gleichbleibender Geschwindigkeit die Aufnahme aus. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – wann lohnt sich das? Ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch korrekt. Nach Erhalt haben Betroffene zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Dabei sollte vorab Akteneinsicht beantragt werden, um etwaige Verfahrens- oder Messfehler zu erkennen. Wir prüfen für Sie: Wer in der Probezeit mit mehr als 20 km/h geblitzt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit oder sogar Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb sollte gerade bei Fahranfängern jeder Vorwurf genau geprüft und rechtzeitig Einspruch eingelegt werden. Auch hier ist entscheidend, ob die Messung korrekt erfolgte und alle formalen Voraussetzungen eingehalten wurden. Fazit Nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig – und nicht jede Messung ist verwertbar. Ob ProVida, Leivtec XV3, Poliscan Speed oder ESO ES 3.0: Die Verfahren sind komplex und fehleranfällig. Gerade bei Fahrverbot oder Probezeit ist ein Einspruch oft erfolgreich. Wir prüfen für Sie alle Unterlagen und verteidigen Sie kompetent und bundesweit. Besonderheiten in der Probezeit Auch wenn die genaue Funktionsweise den Gerichten nicht im Detail bekannt sein muss, kann der Betroffene konkrete Fehler rügen. Die Statistikdatei zur Messreihe, die Annullationsrate sowie die korrekte Einrichtung der Messstelle spielen eine entscheidende Rolle. Fehlt beispielsweise die Auswertung im .txt-Format oder stimmt di... - [Schadensersatz nach Verkehrsunfall – Ihre Ansprüche richtig durchsetzen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/schadensersatz-verkehrsunfall) Schadenersatz nach einem Unfall Durch einen Autounfall entsteht oft ein erheblicher Schaden. Um so ärgerlicher ist es, wenn nach dem Unfall die gegnerische Versicherung den Schaden am Auto nicht oder nicht komplett bezahlt und auch keine Vollkaskoversicherung einspringt. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche nach einem Autounfall. Wir beziffern die Schadenersatzforderung einschließlich Nutzungsausfall und setzten, sofern Sie durch den Unfall verletzt wurden, das Schmerzensgeld durch. Bei schweren Verletzungen sind medizinische Kenntnisse auf Seiten des Rechtsanwalts unerlässlich um auf Augenhöhe mit den Versicherungen verhandeln zu können. In unserer Kanzlei werden daher schwer Verletzte durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und einen Fachanwalt für Medizinrecht vertreten. Schadensersatz nach Verkehrsunfall - die fiktive Abrechnung Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls steht es Ihnen grundsätzlich frei, wie Sie den von der Versicherung zu erstattenden Schadensbetrag einsetzen. Sie können hierbei den Schaden auch „fiktiv", also auf Basis eines von Ihnen eingeholten Sachverständigengutachtens abrechnen. Gerade im Rahmen der fiktiven Abrechnung nehmen Haftpflichtversicherer umfangreiche Kürzungen vor. Viele dieser Kürzungen sind jedoch nicht zulässig. Stellt etwa der von Ihnen beauftragte Sachverständige fest, dass aufgrund des Schadensbildes eine Achsvermessung notwendig ist, sind diese Kosten zu erstatten, unabhängig von der Frage, ob die Achsvermessung durchgeführt wird und eine Rechnung vorgelegt werden kann oder nicht. Gerne verweisen Haftpflichtversicherer bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis auf günstigere Referenzwerkstätten, um so den auszuzahlenden Schadensbetrag zu reduzieren. Solche Verweise sind jedoch nicht immer zulässig. Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise maximal drei Jahre alt oder scheckheftgepflegt ist, darf der Haftpflichtversicherer nicht auf eine günstigere Werkstatt verweisen. Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Reparaturkosten gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers, vorausgesetzt an dem Fahrzeug ist kein Totalschaden eingetreten. Gerne kürzen Haftpflichtversicherer die berechtigten Ansprüche, um Kosten zu sparen. Wenn Sie sich entschieden haben, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen, müssen Sie sich nicht auf eine günstigere Werkstatt verweisen lassen. Vielmehr können Sie einen Reparaturbetrieb Ihrer Wahl aufsuchen. Die Reparaturrechnung ist von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Kürzungen sind hier nicht erlaubt. Wenn im Rahmen der Behebung des Unfallschadens die Beilackierung angrenzender Bauteile erforderlich ist, sind auch diese Kosten von der Haftpflichtversicherung zu übernehmen. Wenn Ihr Reparaturbetrieb nicht über eine eigene Lackiererei verfügt, muss die Haftpflichtversicherung zudem die sogenannten Verbringungskosten vollständig erstatten. Bei Vorlage der Re... - [Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall – Ihre Ansprüche richtig durchsetzen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/schmerzensgeld-verkehrsunfall) Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall! Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat nicht nur Anspruch auf die Regulierung von Sachschäden, sondern auch auf eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen: das sogenannte Schmerzensgeld. Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld? Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung infolge eines Unfalls eintritt. Dies umfasst Verletzungen wie Prellungen, Knochenbrüche, Schnittwunden oder auch psychische Belastungen wie Traumata. Voraussetzung ist, dass die Verletzung auf das Verschulden eines anderen Verkehrsteilnehmers zurückgeht oder dieser zumindest mitverantwortlich war. Die Zahlung erfolgt durch dessen Haftpflichtversicherung. Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes bemessen? Die Höhe des Schmerzensgeldes ist individuell. Gerichte berücksichtigen folgende Kriterien: Schmerzensgeld auch bei Schleudertrauma (HWS-Distorsion) Eine besonders häufige Verletzung nach Auffahrunfällen ist die Halswirbelsäulendistorsion, auch bekannt als Schleudertrauma. Versicherungen versuchen in diesen Fällen oft, Zahlungen zu verweigern, indem sie die Beschwerden als Bagatelle einstufen. Doch das ist rechtlich nicht haltbar: Hat ein Unfallopfer körperliche Befindlichkeitsstörungen, ist grundsätzlich ein Schmerzensgeldanspruch gegeben. Entscheidend ist, dass Symptome wie Nackenschmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Schwindel ärztlich dokumentiert und der Zusammenhang mit dem Unfall nachgewiesen werden. Medizinisches Know-how als Vorteil bei schweren Verletzungen In komplexen Fällen mit mehreren Verletzungen oder chronischen Folgen ist neben juristischem auch medizinisches Fachwissen gefragt. In unserer Kanzlei werden schwerverletzte Mandanten deshalb durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht betreut, der gleichzeitig über die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht verfügt. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche nicht nur durchsetzbar sind, sondern auch in der richtigen Höhe beziffert werden. Insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen kann die Kombination aus medizinischen Gutachten, Krankenhausberichten und Attesten die Grundlage für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung bilden. Fazit Schmerzensgeld ist ein zentrales Element der Entschädigung nach einem Verkehrsunfall. Egal ob es sich um ein Schleudertrauma oder schwerere Verletzungen handelt – eine rechtssichere und medizinisch fundierte Vertretung erhöht Ihre Chancen auf eine vollständige Kompensation. Zögern Sie nicht, sich bei uns beraten zu lassen. Wir setzen Ihre Ansprüche engagiert und kompetent durch. - [MPU nach Alkohol oder Cannabis – Wann droht sie und was tun?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/mpu-alkohol-cannabis) MPU wegen Alkohol oder Cannabis: Wann droht sie – und was tun? Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist für viele Autofahrer eine große Hürde. Denn selbst wenn die eigentliche Sperrfrist nach einem Verkehrsverstoß abgelaufen ist, wird die Fahrerlaubnis oft nicht automatisch neu erteilt. In vielen Fällen verlangt die Führerscheinstelle vor Wiedererteilung ein positives MPU-Gutachten. Doch wann darf die Behörde eine MPU überhaupt verlangen – und was ist zu beachten? Wann wird eine MPU angeordnet? Die Führerscheinstelle darf eine MPU anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs begründen. Das betrifft körperliche, geistige oder charakterliche Mängel – oder die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Grundlage ist § 2 Abs. 8 StVG. MPU bei Alkohol: Ab welcher Promillegrenze? Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällt, muss in der Regel zur MPU. Auch bei niedrigeren Werten kann eine Begutachtung verlangt werden, wenn es sich um Wiederholungstäter handelt oder ein besonders risikoreiches Verhalten vorlag. MPU wegen Cannabis: Gilt immer ein Abstinenznachweis? Wird ein Fahrer unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehr auffällig, wird ebenfalls häufig eine MPU angeordnet. Die Begutachtungsstelle verlangt dann regelmäßig einen Abstinenznachweis – doch das ist nicht in jedem Fall rechtens. Was tun, wenn der Abstinenznachweis unrechtmäßig gefordert wird? Wird ein Abstinenznachweis ohne rechtliche Grundlage verlangt, kann dies ein schwerwiegender Verfahrensfehler sein. Denn die Verantwortung für die rechtmäßige Bewertung trägt nicht der Betroffene, sondern die Behörde. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht vor, dass derjenige als ungeeignet gilt, der unter erheblicher Alkoholwirkung gefahren ist. In Hessen wird ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholfahrten regelmäßig eine MPU angeordnet. Unser Angebot: MPU-Beratung zum Festpreis Wir prüfen für Sie, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig ist, welche Unterlagen erforderlich sind und ob medizinische Nachweise (z. B. Abstinenzzeiträume) jetzt schon vorbereitet werden sollten. Bei Bedarf vermitteln wir den Kontakt zu seriösen MPU-Beratern und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Die Behörde ist verpflichtet, solche Zweifel zu prüfen – unabhängig davon, wie sie an die Informationen gelangt. Das bedeutet auch: Ein einzelner Vorfall kann unter Umständen ausreichen, um ein MPU-Gutachten zu fordern. Und: Die MPU wird nicht vom Gericht angeordnet, sondern von der Führerscheinstelle – meist nach Abschluss des Strafverfahrens. Denn laut Anlage 4 Nr. 9.2.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) muss nicht jeder Konsument vollständig auf Cannabis verzichten. Bei gelegentlichem Konsum kann es ausreichen, den Konsum und das Fahren streng voneinander zu trennen. Nur wenn regelmäßiger oder missbräuchlicher Konsum vorliegt, ist ein Abstinenznachweis verpflichtend. Das Oberverwaltung... - [Werklohn bei Kündigung: Wann ist die Vergütung fällig?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/werklohn-kuendigung-abnahme) Werklohn bei vorzeitiger Kündigung: Wann ist die Vergütung fällig? Die Beendigung eines Werkvertrags durch den Auftraggeber stellt viele Handwerks- und Bauunternehmen vor die gleiche Frage: Wann ist der Werklohn trotz vorzeitiger Kündigung fällig? Eine aktuelle Entscheidung des OLG München zeigt: Ohne Abnahme bleibt der Vergütungsanspruch oft auf der Strecke. OLG München: Keine Fälligkeit ohne Abnahme In dem zugrunde liegenden Fall (OLG München, Beschluss vom 22.05.2023, Az.: 28 U 6295/22) hatte ein Auftraggeber einen Unternehmer mit der Errichtung von Spundwänden beauftragt. Noch während der Bauausführung kündigte der Auftraggeber den Vertrag wegen angeblicher Mängel. Der Auftragnehmer stellte eine Rechnung über die bis dahin erbrachten Leistungen – und klagte, als keine Zahlung erfolgte. Kündigung ersetzt nicht die Abnahme Auch wenn der Auftraggeber ein Bauvorhaben vorzeitig beendet, bedeutet das nicht automatisch, dass ein sogenanntes Abrechnungsverhältnis entsteht. Vielmehr bleibt es bei den allgemeinen Regeln: Die Abnahme ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns. Warum die Abnahme im Baurecht so entscheidend ist Die Entscheidung macht einmal mehr deutlich, welche zentrale Bedeutung die Abnahme im Werkvertragsrecht hat. Sie ist nicht nur entscheidend für die Fälligkeit des Werklohns, sondern auch für eine Reihe weiterer rechtlicher Konsequenzen: - Beginn der Gewährleistungsfristen - Übergang der Gefahrtragung (z. B. bei Beschädigung des Werks) - Ende der Leistungspflicht des Unternehmers Handlungsempfehlung für Auftragnehmer Wenn dein Werkvertrag vorzeitig gekündigt wird, solltest du folgende Punkte beachten: - Fordere den Auftraggeber trotz Kündigung ausdrücklich zur Abnahme der bisher erbrachten Leistung auf. - Setze eine angemessene Frist zur Abnahme. - Dokumentiere die erbrachten Leistungen vollständig und nachvollziehbar. - Lass dich im Streitfall rechtlich beraten – gerade bei größeren Bauvorhaben. Selbst wenn der Auftraggeber – wie hier – die Werkleistung für „wertlos“ hält, reicht das nicht aus, um von einer konkludenten Abnahmeverweigerung auszugehen. Der Auftragnehmer hätte den Auftraggeber zunächst auffordern müssen, das Werk abzunehmen, und ihm dafür eine angemessene Frist setzen müssen. Fazit: Ohne Abnahme kein Geld Das OLG München hat mit seinem Beschluss einmal mehr klargestellt: Die Abnahme ist der Schlüssel zur Werklohnforderung – auch bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber. Unternehmer sollten ihre Ansprüche sorgfältig vorbereiten und formelle Abläufe wie die Abnahme nicht auf die leichte Schulter nehmen. Doch das OLG München wies die Werklohnklage zurück. Die Begründung: Die Abnahme der Werkleistung war nicht erfolgt – und ohne Abnahme entsteht grundsätzlich kein fälliger Vergütungsanspruch. Nur wenn der Auftraggeber die Abnahme ausdrücklich verweigert oder grundlos verzögert, kann sie ausnahmsweise entbehrlich sein. In allen anderen Fällen sollte der Auftragnehmer stets auf einer formellen Abnahme beste... - [Architektenhaftung trotz Fachplaner – Wer haftet bei Baumängeln?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/architektenhaftung-fachplaner) Architektenhaftung trotz Fachplaner – Wer haftet bei Baumängeln wirklich? Wenn bei einem Bauvorhaben Baumängel auftreten, stellt sich oft die Frage: Wer ist verantwortlich? Der Fachplaner, der den betroffenen Bauabschnitt betreut hat – oder doch der Architekt? Die Antwort lautet: Beide können haften. Denn selbst wenn ein Fachplaner hinzugezogen wurde, bleibt der Architekt in der Pflicht. Fachplaner entlasten den Architekten nicht vollständig In größeren oder technisch komplexen Bauprojekten ist es üblich, neben dem Architekten einen Fachplaner zu beauftragen – etwa für Lüftung, Brandschutz oder Elektroinstallationen. Der Fachplaner übernimmt dann die Verantwortung für die Planung und Umsetzung seines Fachbereichs. Dennoch bleibt der Architekt nicht außen vor. Der Architekt hat eine übergreifende Koordinierungs- und Kontrollfunktion Die zentrale Rolle des Architekten besteht darin, das Gesamtprojekt zu koordinieren. Dazu gehört auch, die Leistungen der Fachplaner aufeinander abzustimmen, zu kontrollieren und auf mögliche Planungs- oder Ausführungsfehler hinzuweisen. Hat der Architekt Anhaltspunkte für Fehler oder Unstimmigkeiten, muss er dem nachgehen – selbst wenn diese in einem Bereich liegen, für den ein Fachplaner zuständig ist. Praxisbeispiel: Architekt ignoriert Hinweise auf Mängel Ein typischer Fall: Der Architekt erhält einen Hinweis auf mögliche Mängel im Bereich der Heizungsinstallation, der vom Fachplaner betreut wird. Anstatt dies zu prüfen oder den Fachplaner zur Klärung aufzufordern, unternimmt er nichts. Später stellt sich heraus, dass tatsächlich Planungsfehler vorlagen – und es kommt zu kostspieligen Nachbesserungen. Bauherren profitieren von der doppelten Haftung Für Bauherren kann diese Konstellation von Vorteil sein: Sie sind nicht gezwungen, sich auf einen Haftungsgegner zu beschränken. Vielmehr können sie sowohl den Fachplaner als auch den Architekten in Anspruch nehmen. Das erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen – vor allem, wenn einer der Beteiligten zahlungsunfähig oder nicht versichert ist. Versäumt der Architekt dies, kann er dem Bauherrn gegenüber haftbar gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Fachplaner seinerseits fehlerhaft gearbeitet hat. Die Haftung ist also nicht exklusiv, sondern kumulativ. Fazit: Kontrolle ist Pflicht – auch bei Delegation Die Hinzuziehung eines Fachplaners entbindet den Architekten nicht von seiner Kontrollpflicht. Bestehen Anhaltspunkte für Mängel, muss er handeln – unabhängig davon, wer formell zuständig ist. Kommt es zum Streit, haften Architekt und Fachplaner regelmäßig gemeinsam. Das bedeutet konkret: Der Architekt muss auch dann Kontrollpflichten wahrnehmen, wenn die Ausführung nicht unmittelbar in seinem Verantwortungsbereich liegt. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, haftet er für etwaige Mängel – und zwar zusätzlich zum Fachplaner. Ergebnis: Der Architekt haftet gemeinsam mit dem Fachplaner. Denn er hätte bei ersten Hinweisen tätig werden un... - [Widerrufsbelehrung im Verbraucherbauvertrag – Risiken für Unternehmer](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/widerrufsbelehrung-verbraucherbauvertrag-folgen) Widerrufsbelehrung im Verbraucherbauvertrag – Welche Folgen drohen bei Fehlern? Wenn Bauherren mit einem Unternehmer einen Vertrag über den Bau oder Umbau eines Hauses schließen, spricht man in vielen Fällen von einem Verbraucherbauvertrag. In diesem Fall gelten besondere gesetzliche Schutzvorschriften – darunter auch das Widerrufsrecht. Doch was passiert, wenn der Unternehmer es versäumt, korrekt über dieses Recht zu belehren? Die Folgen können drastisch sein – für beide Seiten. Was ist ein Verbraucherbauvertrag? Ein Verbraucherbauvertrag liegt immer dann vor, wenn ein Verbraucher (also eine Privatperson) mit einem Unternehmer einen Werkvertrag über den Bau eines neuen Gebäudes oder den erheblichen Umbau eines bestehenden Gebäudes abschließt. Typische Beispiele sind Neubauten, Dachaufstockungen oder grundlegende Sanierungen. Wie muss die Widerrufsbelehrung aussehen? Damit die Widerrufsfrist von 14 Tagen überhaupt beginnt, muss der Unternehmer den Bauherrn ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehren. Die Belehrung muss dabei zwingend bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen erfüllen. Sie muss unter anderem: Was passiert bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung? Wird der Bauherr nicht oder fehlerhaft belehrt, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. In diesem Fall verlängert sich das Widerrufsrecht auf ein Jahr und 14 Tage. Der Verbraucher kann also auch viele Monate später noch wirksam widerrufen – selbst wenn der Bau schon begonnen oder sogar abgeschlossen ist. Wie können Unternehmer sich absichern? Wer regelmäßig mit privaten Bauherren arbeitet, sollte seine Vertragsunterlagen dringend prüfen (lassen). Eine fehlerhafte oder fehlende Belehrung ist kein kleines Versäumnis, sondern kann im Ernstfall die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Unternehmer sollten sicherstellen, dass: in Textform erfolgen (z. B. als Brief oder E-Mail), auf den Beginn und die Dauer der Frist hinweisen, klarstellen, dass der Widerruf keiner Begründung bedarf, den Empfänger (Name, Adresse, Kontakt) der Erklärung benennen, und Hinweise zum Wertersatz enthalten, falls bereits Leistungen erbracht wurden. Fazit Die Widerrufsbelehrung im Verbraucherbauvertrag ist mehr als ein „formaler Hinweis“ – sie kann über Gültigkeit und Vergütung des gesamten Vertrags entscheiden. Ein formaler Fehler kann dazu führen, dass der Vertrag monatelang widerrufbar bleibt und der Unternehmer keinen Anspruch auf Wertersatz hat. Für Bauherren kann ein wirksamer Widerruf ein letzter Ausweg sein – für Unternehmer ein finanzielles Risiko. Umso wichtiger ist eine rechtssichere Gestaltung aller Vertragsunterlagen. Sobald ein solcher Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers zustande kommt – etwa beim Bauherren zu Hause – hat der Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 650l BGB. Die Folgen für den Unternehmer können gravierend sein: Wenn du Fragen zur rechtssicheren Gestaltung von Verbraucherbauverträgen hast oder als Unternehmer die Folgen eines Wi... - [Test-blogartikel](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/test-blogartikel) Kündigung nach der Weihnachtsfeier – was ist erlaubt? Wenn der festliche Rahmen juristische Folgen hat Die Weihnachtsfeier ist für viele Unternehmen ein willkommener Anlass, das Jahr gemeinsam mit den Kollegen ausklingen zu lassen. Doch nicht immer bleibt es bei einem besinnlichen Abend. Kommt es zu Ausfällen, Belästigungen oder gar Übergriffen, stellt sich schnell die Frage: Ist eine Kündigung nach der Weihnachtsfeier rechtlich zulässig? Wann eine Kündigung nach der Weihnachtsfeier wirksam ist Grundsätzlich gilt: Auch eine betriebliche Feier ist kein rechtsfreier Raum. Verstößt ein Arbeitnehmer dort gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder gegen gesetzliche Vorgaben, kann das – je nach Schwere des Verstoßes – arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Besonders heikel wird es bei Belästigungen gegenüber Kolleginnen oder Kollegen Beispiel aus der Rechtsprechung: ArbG Elmshorn, Az. 3 Ca 1501 e/22 In einem aktuellen Fall hatte sich ein Arbeitnehmer auf der Weihnachtsfeier sexuell übergriffig gegenüber einer Kollegin geäußert. Das Arbeitsgericht Elmshorn entschied, dass bereits unerwünschte Bemerkungen sexueller Natur eine sexuelle Belästigung darstellen können – auch ohne körperlichen Kontakt. Eine vorherige Abmahnung sei in solchen Fällen nicht zwingend erforderlich, da eine erhebliche Pflichtverletzung vorliege, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Was Arbeitgeber beachten sollten Für Arbeitgeber ist es wichtig, im Vorfeld klare Regeln aufzustellen – etwa durch einen Verhaltenskodex oder eine verbindliche Einladung mit Hinweis auf Konsequenzen bei Fehlverhalten. So lassen sich viele Konflikte vermeiden oder zumindest besser einordnen. Wie wir Sie als Rechtsanwälte in Gelnhausen unterstützen können Rechtsberatung Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht – Rechtsanwalt Jan Szymanski und Rechtsanwältin Julia Habelt – analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Optionen. Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind: Wir sorgen für Klarheit. Beweissicherung Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Aufbereitung des Sachverhalts – zum Beispiel durch die Sicherung von Zeugenaussagen, Chatverläufen oder sonstigen Beweismitteln. Verhandlung und gerichtliche Vertretung Ob außergerichtliche Einigung oder arbeitsgerichtlicher Prozess: Wir vertreten Ihre Interessen professionell und mit Nachdruck – immer mit dem Ziel, die für Sie beste Lösung zu finden. Fazit Eine Kündigung nach der Weihnachtsfeier ist keine Seltenheit – und kann unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig sein. Gerade bei Belästigungen oder massivem Fehlverhalten kann der Arbeitgeber zum Äußersten greifen. Doch auch in solchen Fällen gilt: Jeder Einzelfall ist anders und muss individuell geprüft werden. Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen – sei es als Betroffener oder als Arbeitgeber – sind wir gerne für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Bera... - [Arbeiten während Kündigungsschutzklage](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/arbeiten-wahrend-kundigungsschutzklage) Darf ich während Kündigungsschutzprozeß eine neue Stelle antreten? Ich habe die Kündigung bekommen - darf oder muss ich arbeiten? Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen, wird immer wieder zu Recht die Frage gestellt, ob sie sich schon bewerben, oder nach Ablauf der Kündigungsfrist trotz laufendem Prozeß bereits eine neue Arbeitsstelle antreten dürfen. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer trotz neuer Jobangebote diese nicht annimmt, er also nach Ablauf der Kündigungsfrist kein Geld verdient? Muss der Arbeitgeber nach verlorenem Prozeß dann das Gehalt nachzahlen? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Anfang 2025 entschieden, wie mit dem sogenannten „böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs“ umzugehen ist – ein Thema, das für gekündigte Arbeitnehmer mit Annahmeverzugslohn-Anspruch besonders wichtig ist. Das BAG stellte klar: Wer nach einer Kündigung keinen neuen Job sucht oder gut bezahlte Angebote grundlos ablehnt, muss sich das Geld, das dabei entgangen ist, auf den sogenannten Annahmeverzugslohn anrechnen lassen. Was ist der Annahmeverzugslohn? Der Annahmeverzugslohn ist eine Besonderheit aus dem deutschen Arbeitsrecht: Er entsteht, wenn der Arbeitgeber die angebotene Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt – zum Beispiel nach einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer weiter arbeiten möchte, aber nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht darf. In dieser Situation muss der Arbeitgeber nach verlorenem Prozeß (Kündigungsschutzklage) das vertraglich Gehalt nachzahlen, obwohl der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat. Was sagt der Bundesarbeitsgerichtshof? Laut BAG bestht die Pflicht, einen anderweitigen Erwerb zu erzielen, sprich einen neuen Job trotz Kündigungsschutzklage anzunehmen, ansonsten kann der Arbeitnehmer auch nach gewonnenem Prozeß kein Gehalt für die Zeit nach der Kündigungsfrist verlangen. Allerdings muss der Arbeitgeber beweisen, dass tatsächlich passende Stellenangebote vorlagen und diese bewusst abgelehnt wurden – nicht alle Bemühungen um einen neuen Job sind Pflicht, sondern nur das, was wirklich zumutbar ist und die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht unmöglich macht. Was Arbeitnehmer beachten sollten - Tipps für Mandanten Wer nach einer rechtlichen Auseinandersetzung auf Annahmeverzugslohn hofft, sollte sich nicht völlig passiv verhalten. Wer sinnvolle Jobangebote ignoriert oder sich gar bewusst blockiert, riskiert eine Kürzung des Anspruchs. Aber: Wer aus guten Gründen – etwa unzumutbare Bedingungen oder zu niedrige Vergütung – ein Angebot nicht annimmt, muss keine Nachteile fürchten. Das Urteil schützt vor unfairen Kürzungen, verpflichtet aber zu ehrlich gemeinten Bewerbungsbemühungen. Im Zweifel sollte jeder Schritt und das eigene Vorgehen dokumentiert werden, um Streit zu vermeiden. Haben Sie eine Kündigung erhalten und möchten wissen, wie Sie sich zu verhalten haben? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin. Wie wir Sie als Rechtsanwälte in Gelnhausen unterstützen können Rechtsberatung Unsere erfahre... - [Datenschutzerklärung | Szymanski & Kollegen Rechtsanwälte Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/datenschutz) Datenschutzerklärung Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne die Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Soweit sich personenbezogene Daten beim Besuch unserer Webseiten erhoben werden, verarbeiten wir diese ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679; DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes vom 30. Juli 2017 (BDSG-neu), sowie des Telemediengesetzes (TMG). 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Unsere Philosophie – Persönlich. Engagiert. Verlässlich. Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt. Wir glauben an klare Worte statt juristischer Floskeln und an individuelle Beratung statt Standardlösungen. Jede rechtliche Fragestellung ist einzigartig – genau wie unsere Mandanten. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die wirklich weiterhelfen. ADAC Vertragsanwalt Jan Szymanski in Gelnhausen – Beratung für Mitglieder Seit 2009 ist Fachanwalt für Verkehrsrecht Jan Szymanski ADAC Vertragsanwalt. Als Mitglied profitieren Sie von einer kostenfreien Erstberatung im Bereich Verkehrsrecht – ganz gleich, ob es um einen Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid, ein drohendes Fahrverbot oder Probleme beim Autokauf geht. Natürlich stehen wir auch Nicht-Mitgliedern mit unserer gesamten Kompetenz zur Verfügung. Unsere Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Gelnhausen – nur etwa 250 Meter entfernt. Diese zentrale Lage bietet unseren Mandantinnen und Mandanten nicht nur eine bequeme Erreichbarkeit, sondern vor allem einen praktischen Vorteil bei Verfahren direkt am Amtsgericht. Vor Ort für Sie da – Nähe zum Amtsgericht Gelnhausen Vertretung vor dem Landgericht Hanau Wir vertreten Sie nicht nur vor dem Amtsgericht Gelnhausen, sondern auch regelmäßig vor dem Landgericht Hanau – etwa bei Verkehrsunfällen mit hohem Streitwert oder in Berufungsverfahren. Dank langjähriger Erfahrung, unter anderem durch die Tätigkeit von Jan Szymanski in der 7. Zivilkammer des Landgerichts, kennen wir die Abläufe genau. - [Unfallaufnahmebogen – Jetzt Schaden online melden | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/unfallaufnahmebogen-chat) - [Unsere Anwälte | Szymanski & Kollegen in Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/unsere-anwaelte) Ihre Rechtsanwälte bei Szymanski & Kollegen – Spezialisiert. Erfahren. Persönlich. Unsere Anwälte im Überblick: Unser Team aus Gelnhausen und Umgebung steht für fundierte Rechtsberatung, klare Kommunikation und konsequente Vertretung Ihrer Interessen. Lernen Sie die Köpfe hinter unserer Kanzlei kennen. Die große Überschrift Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist - [Oldtimer-Kauf: Die Zustandsnote ist entscheidend](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/oldtimer-kauf-die-zustandsnote-ist-entscheident) BGH-Urteil zum Oldtimer-Kauf: Die Zustandsnote ist entscheidend! BGH-Urteil zum Oldtimer-Kauf: Die Zustandsnote ist entscheident! BGH, Urteil vom 23. Juli 2025 – VIII ZR 240/24 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt: Die Angabe einer Zustandsnote (z.B. "2-3" nach Classic Data) in einem Kaufvertrag über einen Oldtimer ist grundsätzlich eine bindende Beschaffenheitsvereinbarung. Dies gilt auch beim Verkauf von privat an privat Was Verkäufer wissen müssen Gewährleistungsausschluss unwirksam: Haben Sie einen Oldtimer mit Zustandsnote verkauft, gilt ein allgemeiner Haftungsausschluss ("gekauft wie gesehen") nicht für Mängel, die einer Abweichung von dieser Note entsprechen. Haftung für den Zustand: Die Zustandsnote wird als verbindliche Zusage des Zustands ausgelegt. Was getäuschte Käufer machen können Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen erheblich schlechteren Zustand hat als die vereinbarte Note (Beispiel im Fall: Durchrostungen statt Zustand "2-3"), liegt ein Sachmangel vor. Rücktritt und Geldrückgabe: Sie können dem Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung setzen. Lehnt dieser ab oder verstreicht die Frist erfolglos, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie erhalten dann den Kaufpreis sowie entstandene Aufwendungen gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Schadensersatz: Zusätzlich können Sie Ersatz für nutzlose Aufwendungen verlangen. Stärkung der Käuferrechte - Haftung für den Sachverständigen Das Urteil stärkt die Rechte von Oldtimer-Käufern erheblich, indem es die wertbildende Funktion der Zustandsnoten als vertraglich geschuldete Eigenschaft anerkennt. Sachverständige werden sich möglicherweise bei "Gefälligkeitsgutachten" oder schlicht falscher Bewertungen künftig einem erweitertem Haftungsrisiko gegenüber sehen. Haben Sie Fragen zur Durchsetzung Ihrer Rechte nach einem Oldtimer-Kauf? Sprechen Sie uns an. - [Wann gilt die Kündigung als zugegangen?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/wann-gilt-die-kundigung-als-zugegangen) Rechtsprechung aktuell: Wann gilt eine Kündigung im persönlichen Gespräch als zugegangen? LAG Hessen zum Zugang der Kündigung Landesarbeitsgerich Hessen - 10 SLa 1163/24 Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hessen (Urt. v. 30.5.2025 – 10 SLa 1163/24) verdeutlicht die strengen Anforderungen an den Zugang von Kündigungserklärungen im Arbeitsverhältnis. Die Entscheidung setzt die Linie der höchstrichterlichen Rechtsprechung fort und bietet wichtige Anhaltspunkte für Arbeitnehmer zur Wahrung ihrer Rechte. Was ist passiert? Im Kern des Streits stand die Frage, ob einer Arbeitnehmerin eine schriftliche Kündigung wirksam zugegangen war. Während eines Personalgesprächs in einem als Büro genutzten Besprechungsraum legte der Vorstand des Arbeitgebers einen Briefumschlag mit den Worten „der Form halber“ auf den Tisch. Die Arbeitnehmerin bestritt im Nachgang den wirksamen Zugang des Schreibens Die Entscheidung des LAG Hessen Das LAG Hessen wies die Berufung der Klägerin zurück und bestätigte den wirksamen Zugang der Kündigung. Das Gericht stützte sich dabei auf folgende rechtliche Erwägungen: Machtbereich und Kenntnisnahme: Eine Kündigung geht zu, sobald sie so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Ablegen im unmittelbaren Umfeld: Es genügt für den Zugang unter Anwesenden, wenn das Dokument mit Übergabeabsicht in unmittelbare Nähe des Empfängers gebracht wird, sodass dieser ohne Weiteres darüber verfügen kann. Objektive Möglichkeit: Auf die tatsächliche Kenntnisnahme oder das konkrete Leseverhalten kommt es nicht an; die bloße objektive Möglichkeit reicht aus. Erkennbarkeit: Da das Gespräch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Thema hatte, war durch die Äußerung „der Form halber“ hinreichend erkennbar, dass es sich um das Kündigungsschreiben handelte. Relevanz für die Praxis: Die Dreiwochenfrist zur Klageerhebung Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für den Kündigungsschutz. Gemäß § 4 S. 1 KSchG muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage erheben. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (§ 7 KSchG). Besonders kritisch: Das Gericht stellte klar, dass eine allgemeine Feststellungsklage grundsätzlich nicht ausreicht, um diese Frist zu wahren, wenn über das Schriftformgebot gestritten wird. Hier ist zwingend eine punktuelle Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG erforderlich. Handlungsempfehlung für Arbeitnehmer Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie den Zugang einer Kündigung nicht durch bloßes Ignorieren oder die Verweigerung der Annahme verhindern können. Ein solches Verhalten kann als Zugangsvereitelung gewertet werden, wodurch die Kündigung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) dennoch als zugestellt gilt. Nach Erhalt einer Kündigung im Betrieb gilt: Lassen Sie die Kündigung unverzüglich rechtlich prüfen, um die kurze Dreiwochenfrist nicht z... - [Die Scheidung und ihre Folgen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/die-scheidung-und-ihre-folgen) Die Scheidung und ihre Folgen Das Ende einer Ehe und ihre juristischen Konsequenzen Eine Scheidung markiert nicht nur das Ende einer Ehe, sondern zieht in rechtlicher Hinsicht eine Vielzahl von (wirtschaftlichen) Konsequenzen nach sich. Man spricht insoweit von den Scheidungsfolgen. Zu den wichtigsten zählen der Versorgungsausgleich, der Zugewinnausgleich und der Ehegattenunterhalt. Diese Aspekte sind zentral, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Trennung auszugleichen und die Interessen beider Ehepartner gerecht zu berücksichtigen. Der Versorgungsausgleich Die Durchführung des Versorgungsausgleiches ist in dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geregelt. Er zielt darauf ab, die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Alters- und Invaliditätsversorgung zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Es gilt der sog. Halbteilungsgrundsatz. Grundprinzip: Während der Ehe erwerben berufstätige Ehegatten Rentenansprüche z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei einer Beamtenversorgung oder in einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge. Die erworbenen Anwartschaften werden nach Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt und sodann hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat. Es handelt sich in diesen Fällen um eine zwingende Scheidungsfolge. Beispiel: Hat etwa der Ehemann während der Ehe deutlich höhere Rentenbeiträge gezahlt als die Ehefrau, erfolgt ein Ausgleich in der Form, dass die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Der Zugewinnausgleich Der Zugewinnausgleich (§§ 1363 ff. BGB) betrifft das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen. Der Zugewinnausgleich findet statt, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten, was jedoch ohne Ehevertrag der Regelfall ist. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft findet keine Verschmelzung der Vermögen der Ehegatten statt. Endet die Zugewinngemeinschaft, wird der während der Ehezeit entstandene Zugewinn ausgeglichen. Der Ausgleich des Zugewinns erfolgt nur auf entsprechenden Antrag eines Ehegatten. Berechnung: Berechnungsgrundlagen des Zugewinnausgleichs sind das Anfangs- (§ 1374 BGB) und das Endvermögen (§ 1375 BGB). • Das Anfangsvermögen wird zum Zeitpunkt der Eheschließung festgestellt. • Das Endvermögen wird mit dem Stand am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. • Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen. Beispiel: Hat die Ehefrau während der Ehe ihr Vermögen von 20.000 € auf 120.000 € gesteigert (Zugewinn: 100.000 €), der Ehemann von 10.000 € auf 40.000 € (Zugewinn: 30.000 €), beträgt der auszugleichende Betrag (100.000 € – 30.000 €) / 2 = 35.000 €, die die Ehefrau an den Ehemann zahlen müsste. Der Ehegattenunterhalt Der Ehegattenunterhalt regelt, in welchen F... - [Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer: Rechte, Verfahren, Begleitung im Verfahren](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/kuendigung-schwerbehinderte) Präventionsverfahren und Kündigung schwerbehinderter Menschen – was gilt rechtlich? Wann gilt der besondere Kündigungsschutz? Schwerbehinderte Menschen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Doch auch während der Wartezeit, in der der allgemeine Kündigungsschutz noch nicht greift, gelten wichtige Regeln. Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12.09.2024 (Az.: 6 SLa 76/24) sorgt hier für Klarheit – und stellt eine ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Frage. Präventionsverfahren auch in der Wartezeit verpflichtend Das LAG Köln entschied: Selbst in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG muss ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX eingeleitet werden, wenn schwerbehinderte Menschen betroffen sind. Das Gericht betonte, dass sich eine Ausnahme weder aus dem Wortlaut noch aus der Systematik des Gesetzes ergibt. Beweiserleichterung zugunsten des Arbeitgebers Gleichzeitig räumte das Gericht Arbeitgebern in solchen Fällen eine Beweiserleichterung ein: Wird im Einzelfall deutlich, dass die Kündigung nicht im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht, kann sie auch während der Wartezeit wirksam sein. Im konkreten Fall konnte die Kommune glaubhaft machen, dass die Kündigung andere Gründe hatte – sie war damit rechtmäßig. Was bedeutet das für die Praxis? Arbeitgeber sind gut beraten, frühzeitig ein Präventionsverfahren einzuleiten – auch während der Probezeit. Dabei sollten interne Stellen, die Schwerbehindertenvertretung und ggf. ein Betriebsarzt einbezogen werden. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu sichern und eine Kündigung möglichst zu vermeiden. Der besondere Kündigungsschutz nach SGB IX Außerhalb der Wartezeit gilt: Eine Kündigung gegenüber schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen ist nur mit Zustimmung des Integrationsamts zulässig. In Hessen ist hierfür der Landeswohlfahrtsverband zuständig. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Auch bei verhaltensbedingter Kündigung: Zustimmung erforderlich Wird eine außerordentliche Kündigung wegen eines Fehlverhaltens ausgesprochen, muss das Integrationsamt ebenfalls zustimmen. Der Schutz gilt also auch bei verhaltensbedingten Kündigungen – eine Ausnahme besteht nur in absoluten Ausnahmefällen. Wurde die Zustimmung erteilt, muss die Kündigung innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Dagegen sollten Betroffene nicht nur Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, sondern auch Widerspruch gegen den Bescheid des Integrationsamts einlegen. Wird dieser zurückgewiesen, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Fazit Schwerbehinderte Menschen genießen einen umfassenden Kündigungsschutz – und das bereits während der Wartezeit. Ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist frühzeitig einzuleiten. Eine Kündigung ist ohne Zustimmung des Integrationsamts nicht wirksam. Selbst bei Zustimmung ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht und dem Verwaltungsgericht möglich. Sie sind betroffen oder Arbeitgeber und wollen rechtssicher ha... - [Abgrenzung nach KFZ Kaufvertrag: wann liegt ein Mangel vor und wann Verschleiß](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/kfz-kaufvertrag-mangel-oder-verschleiss) Die (oft nicht ganz einfache) Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß anhand von Beispielen Das Problem: Der Ausschluss der Gewährleistung im Kaufvertrag Immer wieder kommt es zwischen dem gewerblichen Verkäufer und dem Verbraucher zu Streitigkeiten über Mängel an Fahrzeugen, insbesondere wenn diese als „gebraucht“ verkauft werden. Während der Privatverkäufer meist bereits, sogar unbewusst, durch das Verwenden eines frei im Internet zugänglichen Musterformulars aufgrund der darin gewählten Formulierungen (z. B. ADAC) die Gewährleistung wirksam ausschließt, lässt der Gesetzgeber dies bei gewerblichen Händlern nicht zu. Der gewerbliche Verkäufer kann die Gewährleistung durch Vereinbarung mit dem Käufer maximal auf zwölf Monate verkürzen und achtet im eigenen Interesse in der Regel auch darauf. Insbesondere bei älteren Fahrzeugen kommt es in diesem Zeitraum regelmäßig zu Problemen mit dem Fahrzeug, mit der Folge, dass wir immer wieder Mandanten gegen ihre Verkäufer vertreten. Dabei ist jedoch jeder Defekt am Fahrzeug genau zu betrachten, denn der Verkäufer schuldet kein neuwertiges Fahrzeug, sondern vielmehr ein dem jeweiligen Alter entsprechendes. Es muss also immer bei der Beurteilung berücksichtigt werden, ob tatsächlich ein dem Nachbesserungsanspruch unterliegender Sachmangel oder bloßer altersbedingter Verschleiß vorliegt. Mangel oder Verschleiß? Während ein Mangel vorliegt, wenn das Fahrzeug nicht die vertragsgemäße oder übliche Beschaffenheit aufweist, beschreibt Verschleiß den natürlichen, durch normale Nutzung eintretenden schrittweisen Abbau von Materialeigenschaften und Funktion. Verschleißteile unterliegen meist keinem Mangel, sondern werden verhältnismäßig häufig erneuert. Auch wenn die Definitionen auf den ersten Blick relativ deutlich abgrenzbar erscheinen, ist die Abgrenzung in der Praxis häufig gar nicht so einfach. So kann ein Defekt an der Kupplung einen Verschleiß darstellen, wenn diese bereits mehrere zehntausend Kilometer gelaufen ist. Genauso gut kann eine defekte Kupplung jedoch mangelbehaftet sein, wenn der Defekt auf einen Herstellungsfehler zurückgeführt werden kann. Auch ein unsachgemäßer Einbau ist als Ursache für einen derartigen Defekt denkbar. Beispiele aus der Praxis Abschließend haben wir nachfolgend zur Veranschaulichung einige Beispiele zusammengetragen, die keine verbindliche Aussagekraft haben und lediglich bei einer groben Ersteinschätzung helfen sollen: Bauteil Verschleiß (Beispiel) Mangel (Beispiel) Bremsen Abnutzung nach 30.000 km Ungewöhnlich schnelles Versagen Kupplung Rutschen nach 80.000 km Defekt nach 5.000 km Batterie Schwäche nach 3 Jahren Defekt nach wenigen Wochen Auspuff Rost nach 5 Jahren Durchrostung nach 6 Monaten Stoßdämpfer Schwäche nach 100.000 km Ausfall nach kurzer Zeit Reifen Abnutzung nach 4... - [Abfindung nach Kündigung: Ihr Anspruch in Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/abfindung-nach-kundigung) Abfindung nach Kündigung: So erhöhen Arbeitnehmer ihre Chance Ihr Leitfaden im Arbeitsrecht zum Thema Kündigung und Abfindung Als Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gelnhausen vertrete ich Arbeitnehmer nach Kündigung und verhandle die bestmögliche Abfindung. Ich helfe Arbeitnehmern nach Erhalt einer Kündigung, eine Abfindung durch Kündigungsschutzklage oder Vergleich zu sichern. 1. Kurzantwort für Eilige Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung in den meisten Fällen keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Häufig lässt sich durch unseren Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht dennoch eine gute Abfindung nach einer Kündigung aushandeln – vor allem im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und Vergleichsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht. Als grobe Orientierung wird oft eine „Regelabfindung“ von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr herangezogen, die tatsächliche Höhe kann aber deutlich darüber oder darunter liegen. 2. Wann gibt es überhaupt eine Abfindung? 2.1 Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch Das Gesetz sieht bei einer Kündigung grundsätzlich keinen allgemeinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung vor. Eine Abfindung entsteht meist durch Verhandlungen, wenn sich der Arbeitgeber „den Rechtsfrieden erkaufen“ möchte und eine Kündigungsschutzklage vermeiden oder beenden will. 2.2 Typische Konstellationen mit Abfindung In der Praxis kommt es vor allem in folgenden Situationen zu Abfindungen: - Vergleich im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. - Aufhebungsvertrag, um eine streitige Kündigung zu vermeiden. - Betriebliche Restrukturierungen mit Sozialplan. - Ausnahmsweise gesetzliche Ansprüche, etwa bei betriebsbedingter Kündigung nach § 1a KSchG oder bei Auflösungsurteilen des Arbeitsgerichts. 3. Wie wird die Abfindungshöhe berechnet? 3.1 Die „Regelabfindung“ als Ausgangspunkt Als Verhandlungsbasis dient oft die Formel: „0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr“. Diese Regelabfindung ist jedoch keine gesetzliche Pflicht, sondern nur ein Orientierungspunkt für Vergleiche. Beispiel: Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und 4.000 Euro Bruttogehalt ergibt die Faustformel eine Abfindung von 20.000 Euro (10 x 0,5 x 4.000 Euro). 3.2 Faktoren, die die Abfindung beeinflussen In die Verhandlung fließen insbesondere folgende Aspekte ein: - Prozessrisiko des Arbeitgebers (Kündigung „wackelig“ oder gut begründet?). - Alter, Unterhaltspflichten und Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt. - Betriebsgröße und wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers. - Vorhandensein von Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Elternzeit, Betriebsrat). Je höher das Risiko für den Arbeitgeber, den Prozess zu verlieren, desto besser sind die Chancen auf eine höhere Abfindung. 4. Drei häufige Irrtümer von Arbeitnehmern 1. „Kündigung = Abfindung.“ – Falsch, es gibt keinen Automatismus. 2. „Wenn ich nichts mache, zahlt der Arbeitgeber schon etwas.“ – Wer keine ... - [Baurecht Gelnhausen | Szymanski & Kollegen – Kanzlei für Bauherren & Unternehmer](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/baurecht-architektenrecht) Baurecht in Gelnhausen – Ihre Kanzlei für Bauherren, Planer & Handwerker Von der Abnahme bis zur Mängelhaftung: Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie in allen Fragen rund um das private Baurecht und Architektenrecht. Ihr starker Partner im Baurecht Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Baurecht in Gelnhausen. Ob Bauherr, Planer oder Unternehmer: Bauprojekte bergen komplexe rechtliche Herausforderungen. Unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie durch alle Phasen – von der Vertragsgestaltung über die Mängelrüge bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Kontaktieren Sie uns – wir prüfen kostenfrei, wie wir Sie im Baurecht unterstützen können. Nicht sicher, ob Ihr Fall dabei ist? Aktuelles aus dem Baurecht Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Die große Überschrift - [Fachanwalt Familienrecht Gelnhausen: Scheidung & mehr](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/familienrecht) Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Gelnhausen Kompetente Hilfe bei Scheidung, Unterhalt und Vermögensfragen Ihr starker Partner im Familienrecht Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Familienrecht in Gelnhausen. Ob Trennung, Scheidung oder Unterhalt: Familiäre Konflikte sind emotional belastend und juristisch anspruchsvoll. 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Warum wir der richtige Partner für Ihr Immobilienrecht sind - [Verkehrsrecht Gelnhausen: Unfall, Bußgeld, Fahrverbot?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/verkehrsrecht) Verkehrsrecht in Gelnhausen – Ihre Fachanwälte bei Unfall, Fahrverbot & Bußgeld Ihr starker Partner für Verkehrsrecht Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Verkehrsrecht in Gelnhausen. Unfall, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg? Im Verkehrsrecht helfen wir Ihnen schnell, fundiert und zielgerichtet – außergerichtlich oder vor Gericht. Mit Jan Szymanski als ADAC-Vertragsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen umfassende Beratung und konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte. Wo wir im Verkehrsrecht helfen Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht und Medizinrecht übernehmen für Sie: Prüfung der Haftungsfrage Komplette Korrespondenz mit gegnerischer Versicherung Durchsetzung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, vermehrten Bedürfnissen Totalschaden, Werkstattkontakt, Gutachterbeauftragung Hat’s gekracht? – Schadensersatz & Schmerzensgeld nach Unfall Aktuelle Beiträge zum Thema Verkehrsrecht: Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Die große Überschrift - [Reicht die Vermutung, dass ein Mangel vorliegt?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/reicht-die-vermutung-dass-ein-mangel-vorliegt) Ich vermute, dass die Leistung des Handwerkers nicht ok ist - reicht das? OLG Naumburg: nur Vermutung reicht nicht aus Wer eine Handwerkerleistung in Auftrag gibt, erwartet ein einwandfreies Ergebnis. Doch was passiert, wenn Sie das Gefühl haben, dass gepfuscht wurde? Viele Auftraggeber machen dann den Fehler, die Zahlung einfach pauschal zu verweigern. Ein aktueller Beschluss des OLG Naumburg (Az. VII ZR 233/23) zeigt jedoch: Wer nicht konkret wird, verliert vor Gericht. Wer nur auf Verdacht kürzt riskiert Prozess In dem entschiedenen Fall forderte ein Dachdeckerbetrieb rund 45.000 € für Reparaturarbeiten an einer Biogasanlage. Der Kunde weigerte sich zu zahlen und behauptete lediglich pauschal, das Dach sei „undicht“. Konkrete Stellen oder Schadensbilder nannte er nicht, sondern vertröstete das Unternehmen auf einen späteren Zeitpunkt. Das Ergebnis: Der Auftragnehmer klagte erfolgreich. Das Gericht entschied, dass der Werklohn fällig ist, da keine wirksame Mängelrüge vorlag. Was kann ich machen, wenn die Leistung nicht in Ordnung ist? Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und Zahlungen berechtigt zurückhalten dürfen, müssen Sie die sogenannten Mangelerscheinungen (Symptome) präzise beschreiben. Präzision statt Pauschalität: Es reicht nicht zu sagen: „Das Dach ist kaputt.“ Ort des Mangels: Wo genau tritt das Problem auf? (z.B. „Feuchte Stelle an der Decke im ersten Stock, linke Ecke“). Art des Symptoms: Was genau beobachten Sie? (z.B. Rissbildung, austretendes Wasser, lockere Fliesen). Keine Ursachenforschung nötig: Sie müssen als Laie nicht wissen, warum es tropft (die technische Ursache). Sie müssen nur beschreiben, dass und wo es tropft. Wichtig: Der bloße Hinweis, man werde „in Kürze auf die Sache zurückkommen“, schützt Sie nicht vor der Zahlungspflicht. Wie wir Sie als Rechtsanwälte in Gelnhausen unterstützen können Rechtsberatung Unsere erfahrenen Rechtsanwälte analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Optionen. Egal ob Sie Auftraggeber oder Handwerker sind: Wir sorgen für Klarheit. Beweissicherung Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Aufbereitung des Sachverhalts – zum Beispiel durch die Einschaltung eines Sachverständigen schon vor einem Prozess. Verhandlung und gerichtliche Vertretung Ob außergerichtliche Einigung oder arbeitsgerichtlicher Prozess: Wir vertreten Ihre Interessen professionell und mit Nachdruck – immer mit dem Ziel, die für Sie beste Lösung zu finden. Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen – sei es als Betroffener oder als Arbeitgeber – sind wir gerne für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Baurecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei in Gelnhausen. - [Fristlose Kündigung: Rechtsschutz & Anwalt in Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/fristlose-kundigung-arbeitsvertrag) Fristlose Kündigung: was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen Eine fristlose Kündigung ist die härteste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis endet sofort, ohne Kündigungsfrist. Doch wann ist eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig? Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige zur außerordentlichen Kündigung. Was ist eine fristlose Kündigung? Eine fristlose Kündigung ist die härteste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis endet sofort, ohne Kündigungsfrist. Doch wann ist eine fristlose Kündigung rechtlich zulässig? Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige zur außerordentlichen Kündigung. Wann ist eine fristlose Kündigung möglich? Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 626 BGB. Danach kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist unzumutbar ist. Das bedeutet: Der Kündigungsgrund muss so schwerwiegend sein, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Die 5 Voraussetzungen für eine wirksame fristlose Kündigung Damit eine fristlose Kündigung rechtswirksam ist, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Wichtiger Grund Es muss ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten vorliegen. Der Verstoß muss so gravierend sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst für kurze Zeit nicht mehr zumutbar ist. 2. Rechtswidrigkeit und Verschulden Der Pflichtstoß muss rechtswidrig sein und der Gekündigte muss schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gehandelt haben. Es darf keine rechtfertigenden Gründe für das Verhalten geben. 3. Keine Abmahnung möglich (Ultima Ratio) Die fristlose Kündigung ist das letzte Mittel. Gibt es mildere Maßnahmen wie eine Abmahnung, eine Versetzung oder eine ordentliche Kündigung, muss die fristlose Kündigung scheitern. Eine Ausnahme gilt bei besonders schweren Verstößen wie Diebstahl oder Betrug. 4. Interessenabwägung Es muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Kündigenden und des Gekündigten stattfinden. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle: • Dauer der Betriebszugehörigkeit • Alter des Arbeitnehmers • Unterhaltspflichten • Bisheriges Verhalten • Schwere des Verstoßes • Höhe des entstandenen Schadens 5. Zwei-Wochen-Frist Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Kündigende von allen relevanten Tatsachen Kenntnis erlangt hat. Diese Frist ist streng zu beachten und führt bei Versäumnis zur Unwirksamkeit der Kündigung. Häufige Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber Diebstahl und Vermögensdelikte Diebstahl von Firmeneigentum, auch in geringem Umfang, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt auch für Betrug, Unterschla... - [Kündigung nach der Weihnachtsfeier: Was rechtlich erlaubt ist](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/kuendigung-nach-weihnachtsfeier) Kündigung nach der Weihnachtsfeier – was ist erlaubt? Wenn der festliche Rahmen juristische Folgen hat Die Weihnachtsfeier ist für viele Unternehmen ein willkommener Anlass, das Jahr gemeinsam mit den Kollegen ausklingen zu lassen. Doch nicht immer bleibt es bei einem besinnlichen Abend. Kommt es zu Ausfällen, Belästigungen oder gar Übergriffen, stellt sich schnell die Frage: Ist eine Kündigung nach der Weihnachtsfeier rechtlich zulässig? Wann eine Kündigung nach der Weihnachtsfeier wirksam ist Grundsätzlich gilt: Auch eine betriebliche Feier ist kein rechtsfreier Raum. Verstößt ein Arbeitnehmer dort gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder gegen gesetzliche Vorgaben, kann das – je nach Schwere des Verstoßes – arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Besonders heikel wird es bei Belästigungen gegenüber Kolleginnen oder Kollegen Beispiel aus der Rechtsprechung: ArbG Elmshorn, Az. 3 Ca 1501 e/22 In einem aktuellen Fall hatte sich ein Arbeitnehmer auf der Weihnachtsfeier sexuell übergriffig gegenüber einer Kollegin geäußert. Das Arbeitsgericht Elmshorn entschied, dass bereits unerwünschte Bemerkungen sexueller Natur eine sexuelle Belästigung darstellen können – auch ohne körperlichen Kontakt. Eine vorherige Abmahnung sei in solchen Fällen nicht zwingend erforderlich, da eine erhebliche Pflichtverletzung vorliege, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Was Arbeitgeber beachten sollten Für Arbeitgeber ist es wichtig, im Vorfeld klare Regeln aufzustellen – etwa durch einen Verhaltenskodex oder eine verbindliche Einladung mit Hinweis auf Konsequenzen bei Fehlverhalten. So lassen sich viele Konflikte vermeiden oder zumindest besser einordnen. Wie wir Sie als Rechtsanwälte in Gelnhausen unterstützen können Rechtsberatung Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht – Rechtsanwalt Jan Szymanski und Rechtsanwältin Julia Habelt – analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Optionen. Egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind: Wir sorgen für Klarheit. Beweissicherung Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Aufbereitung des Sachverhalts – zum Beispiel durch die Sicherung von Zeugenaussagen, Chatverläufen oder sonstigen Beweismitteln. Verhandlung und gerichtliche Vertretung Ob außergerichtliche Einigung oder arbeitsgerichtlicher Prozess: Wir vertreten Ihre Interessen professionell und mit Nachdruck – immer mit dem Ziel, die für Sie beste Lösung zu finden. Fazit Eine Kündigung nach der Weihnachtsfeier ist keine Seltenheit – und kann unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig sein. Gerade bei Belästigungen oder massivem Fehlverhalten kann der Arbeitgeber zum Äußersten greifen. Doch auch in solchen Fällen gilt: Jeder Einzelfall ist anders und muss individuell geprüft werden. Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen – sei es als Betroffener oder als Arbeitgeber – sind wir gerne für Sie da. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Arbeitsrecht. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Bera... - [Kündigung in der Schwangerschaft: Keine feste Klagefrist laut EuGH](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/kuendigung-in-der-schwangerschaft) Kündigungsschutz für Schwangere: Keine starre Frist für die Klageerhebung? Aktuelles Urteil stärkt werdende Mütter im Arbeitsrecht Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist grundsätzlich unwirksam. Doch was passiert, wenn die betroffene Frau erst verspätet von ihrer Schwangerschaft erfährt – oder die Klagefrist verpasst? Der Fall: Kündigung in der Probezeit – Klage verspätet Die Klägerin war während ihrer Probezeit gekündigt worden. Erst drei Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist teilte sie ihrer Arbeitgeberin mit, dass sie schwanger sei – und die Kündigung deshalb unwirksam sei. Die Kündigungsschutzklage reichte sie jedoch erst nach einem weiteren Monat ein. EuGH: Kein Fristversäumnis bei Schwangerschaftsschutz Der EuGH stellte klar, dass werdende Mütter sich auch nach Ablauf nationaler Klagefristen auf den besonderen Schutz der EU-Richtlinie 92/85/EWG berufen können. Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist demnach auch dann unwirksam, wenn die Klage erst Wochen oder Monate später eingereicht wird. Was bedeutet das für betroffene Arbeitnehmerinnen? Das Urteil stärkt die Rechte Schwangerer erheblich. Wer nachträglich von einer Schwangerschaft erfährt oder sich erst verspätet zur Klage entschließt, hat weiterhin gute Chancen, sich gegen die Kündigung zu wehren. Der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht lohnt sich daher – auch wenn die dreiwöchige Frist verstrichen ist. Die Kündigungsschutzklage – was Sie wissen müssen Unabhängig von einer Schwangerschaft ist es in vielen Fällen sinnvoll, nach Erhalt einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Diese muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – es sei denn, besondere Umstände wie z. B. eine Schwangerschaft liegen vor. Klageerhebung und Abfindung Mehr als 90 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich – oft gegen Zahlung einer Abfindung. Ein Anspruch auf Abfindung besteht jedoch nicht automatisch. Erst die Kündigungsschutzklage eröffnet in vielen Fällen den Verhandlungsspielraum für eine faire Lösung. Hier ist das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts gefragt. Bei einer ordentlichen Kündigung gelten gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung hingegen setzt schwerwiegende Gründe voraus, etwa Diebstahl oder grobe Pflichtverletzungen. Auch hier gilt: Die Wirksamkeit sollte im Zweifel gerichtlich überprüft werden. Fazit Schwangere Arbeitnehmerinnen haben nach europäischem Recht Anspruch auf besonderen Schutz – auch über nationale Fristen hinaus. Aber auch unabhängig von einer Schwangerschaft gilt: Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln und sich fachanwaltlich beraten lassen. Nur durch eine rechtzeitig erhobene Klage lässt sich die Chance auf Wiedereinstellung oder eine Abfindung sichern. Unterschied zwisc... - [Formular für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/arbeitsrecht-arbeitnehmer) - [Der Haushaltsführungsschaden nach einem Unfall](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/der-haushaltsfuhrungsschaden-nach-einem-unfall) Bekomme ich den Ausfall im Haushalt nach einem Unfall ersetzt? Hatten Sie einen Verkehrsunfall, können Sie nicht nur den Fahrzeugschaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt verlangen. Wurden Sie verletzt, steht Ihnen darüber hinaus regelmäßig ein Schmerzensgeld zu und - für den Fall, dass Sie schwerer verletzt wurden – haben Sie sogar Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Was ist ein Haushaltsführungsschaden? Wurden Sie durch einen Unfall so schwer verletzt, dass Sie selbst Ihren eigenen Haushalt ganz oder teilweise nicht mehr führen konnten, können Sie auch dafür Schadensersatz verlangen. Was fällt denn dabei alles unter "Haushalt"? Unter die Haushaltsführung fallen nicht nur Kochen, Putzen, Waschen, sondern auch Einkäufe, Reparaturen oder die Gartenpflege. Waren Sie in diesen Bereichen aufgrund eines Unfalls eingeschränkt, ist Ihnen ein Schaden entstanden, auch wenn Sie dafür – wie beim Schmerzensgeld– kein Geld ausgegeben haben. Erst recht steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens zu, wenn Sie wegen des Unfalls eine Haushaltshilfe angestellt haben. Die meisten lassen sich allerdings von Familie und Freunden unterstützen. Wie hoch ist der Schaden und wie wird er geltend gemacht? Bevor der Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann, ist eine Bestandsaufnahme erforderlich. Abhängig davon, - wie groß der Haushalt ist (Mietwohnung oder Haus mit Garten?), - welche Verletzungen Sie sich zugezogen haben (leichtes Schleudertrauma oder Knochenbruch?), - in welcher Weise Sie dadurch körperlich (Schwindel oder Rollstuhl?) und - in welchem Umfang Sie in der Haushaltsführung eingeschränkt waren (Kochen war möglich, Staubsaugen dagegen nicht) bestimmt sich die Höhe des Schadens. Dabei gilt, dass der Anspruch umso höher ist, je schwerer die Verletzungen waren, je größer der Haushalt ist und je länger Sie eingeschränkt waren. Die Stunden, die Sie von anderen unterstützt wurden, werden mit einem Stundenlohn multipliziert, wodurch sich letztlich der Betrag ergibt, den wir von der Versicherung verlangen. Was kann ich tun? Sofern eine Haushaltsführungsschaden im Raum steht, sollte möglichst genau dokumentiert werden, welche Verletzungen Sie hatten (Befunde, Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), für welchen Zeitraum Sie eingeschränkt waren, in welchem Umfang SIe für welche Tätigkeit unterstützt wurden und wer die Unterstützung leistete. Je genauer die Dokumentation ist, desto erfolgreicher kann der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens geltend gemacht werden. Ein Tagebuch hilft dabei. Wie unterstützen wir Sie? Wir unterstützen Sie selbstverständlich nicht nur bei der Geltendmachung des Fahrzeugschadens oder des Schmerzensgeldes. Auch beim Thema Haushaltsführungsschaden stehen wir Ihnen beiseite, helfen Ihnen durch Fragebögen die Informationen an uns weiterzugeben, die für die erfolgreiche Geltendmachung des Anspruchs auf Ersatz des Haushaltsführungsschad... - [Kein Abzug neu für alt im Werkvertrag](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/kein-abzug-neu-fur-alt-im-werkvertrag) Muss ich als Geschädigter einen Abzug "neu für alt" akzeptieren? Der Kläger wollte Schadenersatz, der Bauunternehmer einen Abzug für die jahrelange Nutzung Kein Abzug neu für alt im Werkvertrag! Ein Abzug neu gegen alt aufgrund Benutzung eines mangelhaften Bauwerks kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn der Mangel sich erst nach mehreren Jahren auswirkt. Der Kläger verlangte vom Bauunternehmer Schadenersatz wegen großflächiger Rissbildung und Unebenheiten in einem Fahrsilo. Der Unternehmer wandte ein, dass der Kläger das Silo mehrere Jahre ohne Nachteile genutzt habe. Entsprechend sei diese Zeit bei der Bemessung des Mängelbeseitigungsanspruchs kürzend zu berücksichtigen. Das sagte der BGH! Der BGH, Urteil vom 27.11.2025, VII ZR 112/24, hat nun entschieden, dass gegenüber dem Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten im Werkvertrag ein Abzug neu gegen alt grundsätzlich nicht vorzunehmen ist! Der Grundsatz, dass der Geschädigte durch den Schadensfall nicht besser gestellt werden darf, als er ohne das schädigende Ereignis stünde, stehe den werkvertraglichen Mängelrechten entgegen. Diese würden nicht danach entscheiden, wann ein Mangel auftritt, gerügt und beseitigt wird. Der Unternehmer hat ohne Einschränkung sämtliche zur Mängelbeseitigung notwendigen Aufwendungen zu tragen. Durch die Umsetzung des Nacherfüllungsanspruchs erhält der Auftraggeber erstmals das Werk in der vereinbarten Beschaffenheit als Gegenstück für die geschuldete Vergütung. Sie brauchen Hilfe? Sollten Sie sich einer mangelhaften Bauleistung ausgesetzt sehen, helfen wir Ihnen gerne bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungskosten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei unserem Anwalt für Baurecht. Ob außergerichtliche Einigung oder arbeitsgerichtlicher Prozess: Wir vertreten Ihre Interessen professionell und mit Nachdruck – immer mit dem Ziel, die für Sie beste Lösung zu finden. - [Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen. Erfahren Sie, wie der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführen muss und welche Fehler zu einer höheren Abfindung führen.](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/betriebsbedingte-kundigung-und-sozialauswahl) Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl: Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? Eine betriebsbedingte Kündigung trifft Arbeitnehmer oft völlig unvorbereitet. Das Arbeitsverhältnis soll enden, obwohl Sie sich nichts zuschulden kommen ließen. Doch wann ist eine betriebsbedingte Kündigung rechtlich überhaupt zulässig? Welche Fehler machen Arbeitgeber bei der Sozialauswahl? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige zu Ihren Rechten, der Kündigungsschutzklage und Ihren Chancen auf eine Abfindung. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fällt, benötigt Ihr Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen gesetzlich anerkannten Grund. Dies ist der Fall, wenn in Ihrem Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse nicht mehr möglich ist. In der Praxis geschieht dies häufig bei der Schließung von Abteilungen, bei Umstrukturierungen, Outsourcing-Maßnahmen oder bei kompletten Betriebsstillegungen. Der Arbeitgeber muss dabei nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und keine Möglichkeit besteht, Sie auf einem anderen freien Arbeitsplatz im Unternehmen weiterzubeschäftigen. Die 4 Voraussetzungen für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung Damit eine betriebsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, müssen zwingend vier Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine davon, ist die Kündigung rechtsunwirksam: 1. Betriebliche Erfordernisse (Unternehmerentscheidung) Der Arbeitgeber muss eine konkrete unternehmerische Entscheidung getroffen haben, die zu einem dauerhaften Wegfall des Arbeitsbedarfs führt. Ein pauschaler Verweis auf "Umsatzrückgang" oder "schlechte Wirtschaftslage" reicht hierfür nicht aus. Die Entscheidung muss nachvollziehbar darlegen, warum genau Ihr Arbeitsplatz entfällt. 2. Dringlichkeit (Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit) Die Kündigung muss das letzte Mittel (Ultima Ratio) sein. Gibt es im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens einen freien, vergleichbaren Arbeitsplatz, auf dem Sie weiterbeschäftigt werden könnten, ist die Kündigung unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn eine Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich wäre. 3. Interessenabwägung Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung überwiegen. Bei einer echten betriebsbedingten Kündigung mit Wegfall des Arbeitsplatzes tritt dieser Punkt jedoch oft in den Hintergrund, da die Entscheidung meist durch die Sozialauswahl getroffen wird. 4. Korrekte Sozialauswahl Dies ist der häufigste Fehlerpunkt bei betriebsbedingten Kündigungen. Der Arbeitgeber darf nicht willkürlich entscheiden, wem er kü... - [Formular bei Bußgeld & Strafverfahren | Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/strafbusgeld-chat) - [Kontakt – Szymanski & Kollegen Rechtsanwälte in Gelnhausen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/kontakt) Stellen Sie hier Ihre Kontaktanfrage Schreiben Sie uns eine E-Mail kanzlei@szymanski-rechtsanwaelte.de Rufe uns an 06051 8288888 Unser Büro Graslitzer Str. 11, 63571 Gelnhausen Ihr Rechtsanwalt in Gelnhausen – Kontaktieren Sie Szymanski & Kollegen Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben! - [Weshalb die Abrechnung mit der Vollkasko UND der Haftpflichtversicherung oft besser ist](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/teilschuld-besser-mit-2-versicherungen-abrechnen) Nach dem Unfall: Warum Sie bei Teilschuld besser mit zwei Versicherungen abrechnen Haftpflicht oder Vollkasko - oder besser beide? Sie hatten einen Unfall – und die Schuldfrage ist nicht eindeutig. Vielleicht war es ein klassischer Unfall an einer Kreuzung, bei dem beide Seiten einen Anteil tragen. Die Gegenseite meldet 50:50 Haftung, Ihre eigene Versicherung rät, einfach über die Vollkasko abzuwickeln. Schnell, unkompliziert, fertig. Klingt gut – ist aber in vielen Fällen die teuerste Entscheidung, die Sie treffen können. Es gibt eine Abrechnungsmethode, von der viele Unfallgeschädigte nichts wissen: das Quotenvorrecht. Wir erklären, wie es funktioniert, warum es sich für Sie lohnt – und welche wichtige Frage der Bundesgerichtshof gerade klärt. Was passiert, wenn Sie nur die Kaskoversicherung einschalten? Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Ihr Fahrzeug hat einen Schaden von 10.000 € Reparaturkosten. Die Haftung ist 50:50. Sie haben eine Vollkaskoversicherung mit 500 € Selbstbeteiligung. Wenn Sie nur über die eigene Kaskoversicherung abrechnen, zahlt diese: Reparaturkosten: 9.500 € (10.000 € abzüglich 500 € Selbstbeteiligung) Was Sie nicht bekommen: Die 500 € Selbstbeteiligung – die bleibt bei Ihnen Wertminderung des Fahrzeugs – zahlt die Kasko nicht Sachverständigenkosten – zahlt die Kasko nicht Abschleppkosten – zahlt die Kasko häufig nicht Nutzungsausfall oder Mietwagen – zahlt die Kasko nicht Und obendrauf: Ihre Versicherung stuft Sie hoch. Die Prämie steigt. Unterm Strich bleibt ein erheblicher Eigenanteil – obwohl der Unfallgegner mitgehaftet hat. Was ist das Quotenvorrecht – und wie hilft es Ihnen? Das Quotenvorrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Der Gedanke dahinter ist einfach: Wer eine Kaskoversicherung hat und diese einschaltet, soll dadurch nicht schlechter gestellt werden als jemand ohne Kaskoversicherung. Konkret bedeutet das: Sie rechnen zuerst mit Ihrer Vollkaskoversicherung ab. Die zahlt die Reparaturkosten. Danach rechnen Sie die verbleibenden Schäden mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ab. Und hier liegt der entscheidende Trick: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss bestimmte Schadenspositionen vollständig übernehmen – nicht nur zur Hälfte, obwohl eine 50:50-Schuld vorliegt. Dazu gehören: Ihre Selbstbeteiligung (500 €) Die Wertminderung des Fahrzeugs Die Sachverständigenkosten Die Abschleppkosten Diese Positionen heißen in der Juristensprache „kongruente" oder „quotenbevorrechtigte" Schadenspositionen. Sie werden vollständig aus dem Anteil bedient, den der Unfallgegner ohnehin zahlen muss. Erst was danach noch übrig bleibt von dessen Anteil, darf die gegnerische Versicherung dazu nutzen, sich bei Ihrer Kaskoversicherung zu entlasten. Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Anwaltskosten werden dagegen „nur" zur Hälfte erstattet – aber das ist immer noch besser als gar nichts. Ein Rechenbeispiel: Der Unterschied in Zahlen Angenommen, Ihr Gesamtschaden setzt sich... - [Mietrecht Gelnhausen: Anwalt für Mieter & Vermieter](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/mietrecht) Mietrecht in Gelnhausen – Ihre Interessen professionell vertreten Ihr starker Partner für Mietrecht Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Mietrecht in Gelnhausen. Ob als Mieter oder Vermieter – rechtliche Streitigkeiten rund um Mietverträge, Kündigungen oder wegen einer Räumungsklage sind komplex und emotional belastend. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie mit Fachwissen, Verhandlungsgeschick und Weitblick. Gewerbemietrecht: Lesen Sie hier mehr Mietrecht Mieter: Lesen Sie hier mehr Mietrecht Vermieter: Lesen Sie hier mehr Typische Streitfälle im Mietrecht – wir sind an Ihrer Seite: Ob Sie als Mieter Ihre Wohnqualität sichern oder als Vermieter wirtschaftliche Interessen wahren möchten – wir vertreten Ihre Position engagiert und lösungsorientiert. Unsere juristische Beratung basiert auf aktueller Gesetzeslage, Rechtsprechung und umfangreicher Erfahrung in mietrechtlichen Auseinandersetzungen. Für Mieter und Vermieter – Ihre Interessen im Fokus - [Kündigung wegen Eigenbedarf - glaube ich nicht. Was kann ich tun?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/die-vorgeschobene-eigenbedarfskundigung) Vorgeschobener Eigenbedarf: Was Sie wissen sollten! Kündigung wegen Eigenbedarf? Glaube ich nicht - was kann ich tun? Immer häufiger kündigen Vermieter wegen Eigenbedarfs. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um ein berechtigtes Interesse, wenn der Vermieter die Wohnung tatsächlich für sich selbst oder enge Familienangehörige benötigt. Problematisch wird es jedoch, wenn der Eigenbedarf nur vorgeschoben ist, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Für Betroffene ist das oft schwer zu erkennen. Dennoch gibt es typische Anzeichen und Indizien, die auf einen vorgeschobenen Eigenbedarf hindeuten können. Wann liegt vorgeschobener Eigenbedarf vor? Von vorgeschobenem Eigenbedarf spricht man, wenn der vom Vermieter zur Begründung der Kündigung behauptete Eigenbedarf nicht vorliegt, weil die Wohnung gar nicht von diesem selbst bzw. engen Familienangehörigen genutzt werden soll. Konkrete Indizien: - Die Wohnung wird kurz nach dem Auszug wieder zur Vermietung angeboten - Die Wohnung steht für längere Zeit leer - Die Wohnung wird zum Verkauf angeboten - Mieterhöhung im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang - sonstige Streitigkeiten zwischen den Mietparteien Welche Rechte haben Mieter? Mieter sollte eine Eigenbedarfskündigung nicht ungeprüft akzeptieren. Bestehen berechtigte Zweifel an dem geltend gemachten Eigenbedarf, sollte die Kündigung rechtlich überprüft werden. Ist der Eigenbedarf nur vorgeschoben, können Mieter der Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen Ist der Auszug bereits erfolgt, kann der durch die Kündigung verursachte Schaden geltend gemacht werden. Ersatzfähige Schadenspositionen sind insoweit die Umzugskosten sowie Mehrkosten für die neue Wohnung. Worauf sollte man achten? Wer eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhält, sollte: 1. den angegebenen Eigenbedarf genau prüfen, 2. keine vorschnellen Zusagen machen und 3. Beweise sichern. Ob eine Eigenbedarfskündigung rechtlich wirksam ist, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Sollten berechtigte Zweifel an der Ernsthaftigkeit des behaupteten Eigenbedarfs bestehen, sollte die Kündigung einer Überprüfung unterzogen werden, um (finanzielle) Nachteile zu vermeiden. Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten und möchten Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen - [Mietrecht für Gewerbe in Gelnhausen: Expertenberatung für Ihr Business](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/gewerbe-mietrecht) Gewerbemietrecht in Gelnhausen – Ihre Kanzlei für Vermieter und Mieter Von der Erstellung eines Gewerbemietvertrags bis zur Räumungsklage: Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie in allen Fragen rund um das gewerbliche Mietrecht. Ihr starker Partner im Gewerbemietrecht Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Mietrecht in Gelnhausen. Ob Sie Mieter oder Vermieter eines gewerlich genutzen Mietobjekts sind, unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie durch alle Phasen – von der Vertragsgestaltung über Streitigkeiten während des Mietverhältnisses bis zur Kündigung oder Räumungsklage. Gewerbemietvertrag: Vertragsgestaltung und Laufzeit richtig gestalten Wer einen Gewerbemietvertrag abschließt, trifft eine Entscheidung mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen – für Mieter wie Vermieter gleichermaßen. Anders als im Wohnraummietrecht genießen beide Seiten im Gewerbemietrecht erhebliche Vertragsfreiheit. Das bedeutet: Was nicht ausdrücklich geregelt ist, kann später zum Streitpunkt werden. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist deshalb keine Formalie, sondern eine der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen überhaupt. Vertragsfreiheit im Gewerbemietrecht: Chance und Risiko zugleich Das Gewerbemietrecht kennt kaum zwingende Schutzvorschriften, wie sie das Wohnraummietrecht prägen. Mietpreisbremse, Kündigungsschutz nach sozialem Kriterium, Eigenbedarfskündigung – all das spielt im gewerblichen Bereich keine Rolle. Stattdessen gilt: Was die Parteien vereinbaren, ist grundsätzlich wirksam. Das eröffnet Gestaltungsspielräume, erfordert aber gleichzeitig, dass beide Seiten ihre Interessen klar und vollständig im Vertrag abbilden. Ein schlecht formulierter Gewerbemietvertrag schützt niemanden – weder den Mieter, der auf Planungssicherheit angewiesen ist, noch den Vermieter, der eine verlässliche Einnahmequelle erwartet. Vertragslaufzeit: Kurz, lang oder flexibel? Die Frage der Laufzeit ist im Gewerbemietrecht zentral. Üblich sind Festlaufzeiten von drei bis fünf Jahren, bei größeren Gewerbeflächen oder erheblichem Investitionsaufwand auch zehn oder fünfzehn Jahre. Ein befristeter Gewerbemietvertrag kann – sofern er die gesetzlichen Formerfordernisse erfüllt – während der Laufzeit grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden. Das ist für den Vermieter ein Vorteil, für den Mieter jedoch ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, wenn sich die Geschäftslage verändert. Wird kein befristeter Vertrag geschlossen oder läuft die Befristung aus, gilt nach § 580a BGB eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderquartals. Diese Frist kann vertraglich abgeändert werden – nach oben wie nach unten. Verlängerungsoptionen: Planungssicherheit für beide Seiten Eine in der Praxis bewährte Gestaltung ist die Kombination aus fester Laufzeit und einseitiger Verlängerungsoption. Der Mieter erhält dabei das Recht, den Vertrag – in der Regel durch einfache schriftliche Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist ... - [Mietrecht für Vermieter in Gelnhausen: Ihr Experte für Mietrecht und WEG-Recht](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/mietrecht-vermieter) Mietrecht für Vermieter in Gelnhausen – Ihre Kanzlei für Vermieter und Mieter Von der Erstellung eines Mietvertrags bis zur Räumungsklage: Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Mietrecht. Ihr starker Partner im Mietrecht Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Mietrecht in Gelnhausen. Ob Sie Mieter oder Vermieter von Wohnraum sind, unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie durch alle Phasen – von der Vertragsgestaltung über Streitigkeiten während des Mietverhältnisses bis zur Kündigung oder Räumungsklage. Kündigung wegen Eigenbedarfs: Was Vermieter wissen müssen Die Eigenbedarfskündigung ist das schärfste Instrument, das Vermieter im Wohnraummietrecht haben – und gleichzeitig eines der fehleranfälligsten. Wer die Wohnung selbst nutzen möchte oder sie einem Angehörigen überlassen will, steht vor einer Reihe rechtlicher Voraussetzungen, die exakt eingehalten werden müssen. Ein einziger formaler oder inhaltlicher Fehler kann dazu führen, dass der Mieter trotz berechtigtem Eigenbedarf nicht auszieht – und der Vermieter im schlimmsten Fall Schadensersatz zahlen muss. Was ist eine Eigenbedarfskündigung und wann ist sie zulässig? Eine Eigenbedarfskündigung ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Das Gesetz verlangt dabei ein ernsthaftes, nachvollziehbares Nutzungsinteresse – der bloße Wunsch, die Wohnung irgendwann vielleicht selbst zu bewohnen, genügt nicht. Familienzuwachs, eine Trennung, gesundheitliche Gründe oder die Planung des Ruhesitzes können einen berechtigten Eigenbedarf begründen. Wichtig ist der begünstigte Personenkreis: Die Rechtsprechung hat diesen zuletzt enger gezogen. Der Bundesgerichtshof hat z.B. bereits klargestellt, dass Cousins und Cousinen nicht zum privilegierten Familienkreis zählen – selbst dann nicht, wenn eine enge persönliche Verbundenheit besteht. Vermieter, die auf ältere Vorstellungen vom familiären Kreis vertrauen, laufen Gefahr, mit ihrer Kündigung zu scheitern. Das Kündigungsschreiben: Wo die meisten Fehler passieren Das Kündigungsschreiben muss die Bedarfsperson konkret benennen, den Nutzungswillen nachvollziehbar begründen und die einzuhaltenden Fristen beachten. Allgemeine Formulierungen wie „ich benötige die Wohnung für Eigenbedarf" reichen nicht aus. Die deutschen Gerichte prüfen streng, ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind – inhaltliche Fehler, fehlende Begründungen oder ein unplausibler Bedarf führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Zusätzlich muss das Kündigungsschreiben einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters nach der Sozialklausel (§ 574 BGB) enthalten. Fehlt dieser Hinweis, kann der Mieter seinen Widerspruch noch im Räumungsprozess erklären – was das Verfahren erheblich verzögert. Sperrfristen und Härtefälle: Zwei weitere Hürden Bei der Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentumswohn... - [Mietrecht für Mieter in Gelnhausen: Ihr Experte für Eigenbedarfskündigung und Abwehr einer Mieterhöhung](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/mietrecht-mieter) Mietrecht für Mieter in Gelnhausen – Ihre Kanzlei für Vermieter und Mieter Von der Erstellung eines Mietvertrags bis zur Räumungsklage: Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Mietrecht. Ihr starker Partner im Mietrecht Willkommen bei Szymanski & Kollegen – Ihrer Kanzlei für Mietrecht in Gelnhausen. Ob Sie Mieter oder Vermieter von Wohnraum sind, unsere erfahrenen Anwälte begleiten Sie durch alle Phasen – von der Vertragsgestaltung über Streitigkeiten während des Mietverhältnisses bis zur Kündigung oder Räumungsklage. Eigenbedarfskündigung: Was Mieter wissen und tun können Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs trifft Mieter oft unvorbereitet – und nicht selten zu Unrecht. Wer jahrelang zuverlässig seine Miete gezahlt und die Wohnung gepflegt hat, steht plötzlich vor der Frage, ob er wirklich ausziehen muss. Die Antwort lautet häufig: nicht zwingend. Denn eine Eigenbedarfskündigung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, und Mieter haben weitreichende Rechte, sich gegen eine unwirksame oder vorgeschobene Kündigung zu wehren. Wann ist eine Eigenbedarfskündigung überhaupt zulässig? Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung für sich selbst, enge Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt und dafür ein ernsthaftes, nachvollziehbares Interesse darlegen kann. Vage Absichten oder der bloße Wunsch, die Wohnung irgendwann selbst zu nutzen, reichen nicht aus. Das Kündigungsschreiben muss die Bedarfsperson konkret benennen und den Grund schlüssig begründen. Fehlt die Begründung oder ist sie zu pauschal formuliert, ist die Kündigung bereits aus formalen Gründen unwirksam – ohne dass der Mieter ausziehen müsste. Auch der begünstigte Personenkreis ist enger, als viele Vermieter annehmen. Entfernte Verwandte wie Cousins oder Cousinen zählen nach aktueller Rechtsprechung nicht zum privilegierten Familienkreis. Wer eine Kündigung erhält, bei der die genannte Bedarfsperson in einem lediglich entfernten Verhältnis zum Vermieter steht, sollte dies anwaltlich prüfen lassen. Widerspruch wegen Härtefall: Wann ist er möglich? Selbst wenn die Eigenbedarfskündigung formal korrekt und inhaltlich begründet ist, haben Mieter das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn der Auszug für sie eine unzumutbare Härte darstellt. Als Härtefall anerkannt werden insbesondere hohes Alter, schwere Krankheit, Behinderung, eine laufende Schwangerschaft oder das Fehlen von Ersatzwohnraum im gleichen Ort. Auch eine besonders lange Mietdauer kann zugunsten des Mieters in die Abwägung einfließen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und konkret begründet sein – allgemeine Bedenken genügen nicht. Die gesetzliche Widerspruchsfrist endet zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Wer diese Frist versäumt, verliert in der Regel das Recht auf Widerspruch. Handeln ist also dringend geboten, sobald eine Eigenbedarfskündigung im Briefkasten liegt. Wichtig: Hat der Vermieter den Mieter im Kündigung... - [Formular Mietrecht - Digital](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/formular-mietrecht-chat) - [Geblitzt? Anwalt für Verkehrsrecht - Szymanski & Kollegen](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/geblitzt) Geblitzt, bei rot über die Ampel oder Abstand zu knapp? Wir prüfen den Bußgeldbescheid und vertreten Ihre Rechte bundesweit. Fachanwälte für Verkehrsrecht mit über 40 Jahren Kanzleierfahrung in Gelnhausen, Main-Kinzig, Hessen. Ihre Vorteile bei Szymanski & Kollegen: Echte Anwälte, keine Internetbude 100% Erreichbarkeit Ehrliche Ersteinschätzung 3x Fachanwalt Verkehrsrecht Verwertbare Ergebnisse in 3-5 Wochen Erfahrung und Erfolg seit 48 Jahren Handeln Sie jetzt – wir helfen Ihnen! 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Wir klären, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Verstoß mit Fahrverbot handelt. Abstandsverstoß auf der Autobahn? Der Sicherheitsabstand nach § 4 StVO ist entscheidend. Messmethoden und typische Fehlerquellen sind oft Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Warum Szymanski & Kollegen? Wir sind Ihre Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht mit persönlicher Betreuung und transparenter Kostenaufklärung. Echte Anwälte, gute Erreichbarkeit, ehrliche Einschätzung Ihres Falls. - [Elektroauto-Reichweite](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/elektroauto-reichweite) Wenn das E-Auto nicht so weit fährt wie versprochen Was kann ich tun, wenn die Reichweite meines E-Auto niedriger ist, als angegeben? Gericht gibt Käufer Recht LG Wuppertal, Urteil vom 18.12.2025 – 10 O 282/23 Ein Käufer erwirbt ein Elektrofahrzeug für 39.000 Euro. Der Hersteller wirbt mit einer Reichweite von 332 bis 341 km. In der Realität schafft das Auto aber deutlich weniger – und das nicht wegen unvorsichtiger Fahrweise, sondern weil die Batterie schneller altert als sie sollte. Das Landgericht Wuppertal hat dem Käufer jetzt Recht gegeben und den Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt. Was war passiert? Der Käufer fuhr das Auto überwiegend im Stadtverkehr, fast immer im sparsamen Eco-Modus und lud die Batterie regelmäßig nur bis 80 % auf – also genau so, wie es empfohlen wird. Trotzdem blieb die Reichweite weit hinter den Herstellerangaben zurück. Er rügte dies gegenüber dem Händler, der jedoch keinen Fehler feststellen wollte. Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Was hat das Gericht entschieden? Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger maß die tatsächliche Reichweite des Fahrzeugs unter standardisierten Laborbedingungen (sog. WLTP-Verfahren) – also nach denselben Regeln, nach denen auch der Hersteller seine Angaben ermittelt. Ergebnis: Das Fahrzeug erreichte nur 282 km statt der beworbenen 332 km. Das ist eine Abweichung von rund 18 %. Außerdem stellte der Sachverständige fest, dass die Batterie deutlich stärker gealtert war als bei diesem Nutzungsverhalten zu erwarten gewesen wäre. Typisch wären 2,5 % Kapazitätsverlust pro Jahr – tatsächlich lag der Verlust bei rund 17 % in drei Jahren. Das Gericht sah darin einen erheblichen Sachmangel. Als Orientierung zog es eine Faustformel aus der BGH-Rechtsprechung zu Benzinern heran: Weicht der tatsächliche Verbrauch bzw. die tatsächliche Leistung um mehr als 10 % von den Herstellerangaben ab, ist der Mangel erheblich genug für einen Rücktritt. Diese Schwelle war hier in zweifacher Hinsicht überschritten. Was bekam der Käufer zurück? Der Händler muss den Kaufpreis von 39.000 Euro zurückzahlen – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Der Käufer hatte das Auto bis zur Urteilsverkündung rund 40.385 km gefahren. Auf Basis der erwarteten Gesamtlaufleistung von 300.000 km wurden dafür gut 5.250 Euro abgezogen. Ausgezahlt wurden damit rund 33.750 Euro zuzüglich Zinsen sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten von 1.751,80 Euro. Was bedeutet das für E-Auto-Käufer? Diese Entscheidung ist wichtig: Herstellerangaben zur Reichweite sind keine unverbindlichen Werbebotschaften, sondern Maßstab für die Beschaffenheit des Fahrzeugs. Wer sein E-Auto schonend betreibt und trotzdem dauerhaft deutlich weniger Reichweite erzielt als angegeben, kann unter Umständen vom Kauf zurücktreten. Entscheidend ist dabei, den Mangel frühzeitig und schriftlich beim Händler zu rügen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung ... - [Kanzlei-Blog Gelnhausen: Aktuelle Rechts-Tipps & Urteile](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/blog) Recht verständlich erklärt – Der Kanzlei-Blog aus Gelnhausen In unserem Blog teilen wir juristisches Wissen aus erster Hand – klar, verständlich und relevant für Ihren Alltag. Ob Arbeitsrecht, Mietrecht oder Verkehrsrecht: Bleiben Sie informiert mit unserem Fachblog für Gelnhausen und Umgebung. Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Die große Überschrift - [Bußgeldbescheid prüfen lassen | Geblitzt?](https://szymanski-rechtsanwaelte.de/funnel-geblitzt) Was wird Ihnen vorgeworfen? Wann können wir sie telefonisch gut erreichen? Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Wie können wir Sie am besten erreichen? Ihr Name Vielen Dank! 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Willkommen bei Szymanski und Kollegen – Ihrer Kanzlei für Arbeitsrecht in Gelnhausen Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Probleme mit dem Arbeitgeber: Unsere Fachanwälte Jan Szymanski und Julia Habelt stehen Ihnen mit fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir beraten Arbeitnehmer individuell, engagiert und immer mit klarem Blick auf die beste Lösung – juristisch und menschlich. Ihre Vorteile bei Szymanski & Kollegen: Aktuelle Beiträge zum Thema Arbeitsrecht: Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Die große Überschrift Fachanwalt für Arbeitsrecht Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. 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