Im Bereich des Verkehrszivilrechts setzen wir Ihre Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall effektiv durch. Wir prüfen zunächst das Verschulden und die Haftung und bestellen uns nach einem persönlichen Gespräch für Sie bei der gegnerischen Versicherung. Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden wir automatisch die amtliche Ermittlungsakte anfordern. Weiterhin informieren wir Ihre Rechtsschutzversicherung und Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für Sie über den Verkehrsunfall.

Wir vertreten Sie sowohl hinsichtlich des Sachschadens als auch etwaiger erlittener Verletzungen. Wir berücksichtigen dabei nicht nur die klassischen Schadenspositionen wie Fahrzeugschaden und Schmerzensgeld, sondern berechnen auch beispielsweise den Schaden, der Ihnen dadurch entsteht, dass Sie aufgrund der Verletzungen Ihren eigenen Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen können. Wir prüfen ferner, ob aufgrund der Verletzungen vermehrte Bedürfnisse bestehen.

Wir arbeiten hinsichtlich der Unfallrekonstruktion eng mit gerichtlich anerkannten, öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen zusammen.
Die in unserer Kanzlei arbeitenden Anwälte sind im Bereich Verkehrsrecht zusätzlich ausgebildet (Fachanwalt für Verkehrsrecht), sie sind daneben aufgrund regelmäßiger Fortbildungen und aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Bereich entsprechend qualifiziert.


18.03.10 | Der Haushaltsführungsschaden

Dass einem geschädigten Arbeitnehmer oder selbständigen Unternehmer ein entsprechender Ausgleich zu zahlen ist, weil er seine Erwerbstätigkeit nach einem Verkehrsunfall aufgrund der unfallbedingten Verletzungen nicht mehr ausüben... ...lesen Sie weiter