Der Fachbereich Verkehrsstrafrecht umfasst die Strafverteidigung wegen  Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung. Auch in diesem Bereich arbeiten wir seit Jahren eng mit gerichtlich anerkannten, öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen hinsichtlich Fragen der Vermeidbarkeit von Verkehrsunfällen zusammen.

Wir überprüfen das amtliche Ermittlungsverfahren auch auf formelle Fehler, wie beispielsweise die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Genehmigung, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht. Bei gegebenem Anlass widersprechen wir der Verwertbarkeit von Beweismitteln, beispielsweise der Blutprobe in der Hauptverhandlung.

Die in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte sind durch zusätzliche Ausbildung (Fachanwalt für Verkehrsrecht) durch regelmäßige Fortbildungen und durch jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich entsprechend qualifiziert.


21.04.10 | Der EU-Führerschein

Die rechtliche Situation für den Inhaber eines sog. EU-Führerscheins ist schwer überschaubar. Vielen Betroffenen stellt sich die Frage, ob ihr Führerschein in Deutschland anzuerkennen ist. Die Rechtsprechung des EuGH... ...lesen Sie weiter