Der Fachbereich Verkehrsrecht umfasst sowohl das gesamt zivile Straßenverkehrsrecht, als auch die Bereiche des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Wir vertreten durch Verkehrsunfall Geschädigte betreffend des Sachschadens, der Schmerzensgeldansprüche, des Verdienstausfalls oder der vermehren Bedürfnisse nach schwerwiegender Verletzung ebenso wie Versicherungen bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt bildet daneben die Strafverteidigung wegen Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung. Es wird in dem Bereich Verkehrsstrafrecht eng mit Sachverständigen hinsichtlich Fragen der Vermeidbarkeit von Verkehrsunfällen, aber auch bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessverfahren zusammen gearbeitet, um effektiv dem Schuldvorwurf begegnen zu können.

Daneben sind die im Verkehrsrecht arbeitenden Anwälte in unserer Sozietät aufgrund von Zusatzausbildungen (Fachanwalt für Verkehrsrecht), durch regelmäßige Fortbildungen und durch jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich entsprechend qualifiziert, für den Mandanten auch durch Verhandelungen außergerichtlich mit der Staatsanwaltschaft das best mögliche Ergebnis zu erzielen.