"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Prof. Dr. Hans Dahs - Handbuch des Strafverteidigers, 6. Auflage, Rn. 1

Strafverfahren stellen für die Betroffenen eine sehr belastende und / oder sogar existenzbedrohende Situation dar. Im Strafverfahren können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht mehr ausgeglichen werden können. Die entscheidenden Weichenstellungen erfolgen - vielfach unbekannt - bereits im Ermittlungsverfahren. Ohne frühzeitige Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden, wenngleich durch die rechtzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts eine Verfahrenseinstellung oder eine geringere Sanktion möglich gewesen wäre.

Lassen Sie sich bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, der Staatsanwaltschaft oder der Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten. Es stellt einen weit verbreiteten Irrtum dar, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen.

Sie wollen Gerechtigkeit?
Sie werden ein Urteil bekommen! Tatsächlich enden weniger als 3% aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch. Statistisch belegt ist hingegen, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer der Zwangsmaßnahmen wie etwa Untersuchungshaft verkürzt, sondern im Falle einer Verurteilung auch positive Auswirkungen auf das Strafmaß hat.


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