Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir vertreten in diesem Rechtsgebiet nicht nur Mandanten aus Gelnhausen oder dem Rhein-Main-Gebiet sondern vielmehr bundesweit gegenüber Verwaltungsbehörde und Gericht. Ziel unserer Verteidigung ist es, nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid das Verfahren gegen Sie zur Einstellung zu bringen bzw. durch Verhandlungen mit Verwaltungsbehörde oder Gericht ein für Sie akzeptables Strafmaß hinsichtlich Bußgeld oder Fahrverbot zu erwirken. Das Strafmaß nach der Bußgeldkatalogverordnung ist lediglich dann zwingend, wenn ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren angenommen werden kann. Finden wir Fehler im Messverfahren oder können wir durch gezielte Befragung des Messpersonals belegen, dass nicht nach den Vorgaben des Herstellers des Messgeräts vorgegangen wurde, stehen die Chancen für einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens gut.

Wir überprüfen einzelne Messverfahren auf Fehlermöglichkeiten und auf eine vollständige Dokumentation. Sofern sich Ansatzpunkte bieten geben wir die amtliche Ermittlungsakte an einen öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen, die Firma VUT Sachverständigengesellschaft mbH (http://www.vutonline.de), weiter. Diese prüft dann eingehend aus technischer Sicht das Messverfahren auf etwaige Fehler.

Wir greifen bei der Verteidigung aktuelle Probleme der jeweiligen Messverfahren, z.B. hinsichtlich der Eichfähigkeit des System Police-Pilot, der Verwendung eines so genannten Zeichengenerators (JVC-Piller) auf. Zur Zeit befassen wir uns mit der Frage der Verwertbarkeit von verdachtsunabhängigen Videoaufzeichnungen im Rahmen von Abstandsmessungen.

Durch regelmäßige Fortbildungen in diesem Bereich sind die angewendeten Messverfahren (eso ES 3.0, Multanova VR 6F, Speedmaster DS 2, Traffiphot-S, Truvello M4, esomat 2000, LaserPatrol, LAVEG Laserfernglas, LEIVTEC XV 2, Riegel FG 21P, ProViDa, Police-Pilot, VASCAR 5000D) den bei uns in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte gut bekannt. Sie sind damit in der Lage etwaige Fehler schnell zu erkennen und die Verteidigung effektiv zu gestalten.


23.10.09 | Überprüfung eines Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die amtliche Ermittlungsakte fordern wir bereits mit ersten Schreiben an. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte überprüfen wir das Verfahren auf formelle Fehler sowie das technische Messverfahren. In der Bundesrepublik Deutschland... ...lesen Sie weiter

06.11.09 | Das Messverfahren LEIVTEC XV2

Bei dem Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV2 handelt es sich um ein Infrarot-Messgerät. Es wird mittels Infrarot-Strahlen die Abstandsveränderung zwischen Messgerät zum Fahrzeug gemessen. Wie jedes Verkehrsmessgerät muss das... ...lesen Sie weiter

28.05.10 | Verfahrenseinstellung nach Messung mit LEIVTEC XV2

Der Betroffenen wurde eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h vorgeworfen. Die Messung erfolgte mit der Geschwindigkeitsmessanlage des Herstellers LEIVTEC Typ XV2.... ...lesen Sie weiter