Als Notar ist Rechtsanwalt Michael Schmitt der Träger eines öffentlichen Amtes, dem es obliegt, Rechtsvorgänge zu beurkunden und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege wahrzunehmen.
Eine größere Anzahl von Rechtsgeschäften bedürfen der notariellen Beurkundung, wie beispielsweise alle Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, Erb-, Ehe- und Gesellschaftsverträge sowie die Anzeige oder Anmeldung in öffentlichen Registern.
Auch soweit öffentliche Beurkundung nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann es ratsam sein, die Hilfe des Notars in Anspruch zu nehmen. Dies gilt insbesondere für wichtige Verträge, Testamente oder für Verfügungen der Lebensvorsorge, bei denen der Notar als sachkundiger und neutraler Mittler tätig ist. Sitz des Notars ist: Freigericht (siehe Seite "KONTAKT").


