Der EU-Führerschein (21.04.2010)
Die rechtliche Situation für den Inhaber eines sog. EU-Führerscheins ist schwer überschaubar. Vielen Betroffenen stellt sich die Frage, ob ihr Führerschein in Deutschland anzuerkennen ist.
Die Rechtsprechung des EuGH diesbezüglich lässt viele Fragen offen. In bestimmten Fällen kann unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs etwa die Anerkennung einer EU Fahrerlaubnis verweigert werden, wenn diese unter Verstoß gegen das „Wohnsitzprinzip“ erworben wurde. Wann allerdings ein Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nachgewiesen ist, wird in der Praxis unterschiedlich bewertet, sofern sich der Verstoß nicht bereits aus einem eingetragenen deutschen Wohnsitz ergibt. Den Betroffenen fehlt aber auch die Rechtssicherheit, da die deutschen Verwaltungsbehörden nach Wegen suchen, insbesondere Inhabern von Führerscheinen eines europäischen Mitgliedsstaats die Anerkennung zu verweigern, die vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis in Deutschland eine MPU hätten bestehen müssen.
Die rechtlichen Einzelfragen stellen den Betroffenen mitunter auch vor akute strafrechtliche Probleme. Insbesondere dann, wenn die Polizei Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Führerscheins hat, diesen beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren einleitet. Der Führerschein ist an Ort und Stelle erst einmal weg, eine Weiterfahrt wäre strafbar.
In einem durch uns bearbeiteten Fall hatte die Polizei nach einer Kontrolle den ausländischen EU-Führerschein des Fahrers beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei telefonierte sofort mit Polizei und Staatsanwaltschaft und verlangte die unverzügliche Herausgabe der Fahrerlaubnis. Sowohl Polizei als auch Staatsanwalt vertraten die Auffassung, dass der Mandant den Führerschein nicht wieder bekommen sollte und verweigerten die Herausgabe. Wir beantragten daraufhin die gerichtliche Entscheidung über die Beschlagnahme des Führerscheins und dessen Herausgabe, seitens der Staatsanwaltschaft wurde beantragt, die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen.
Das Amtsgericht Frankfurt hat den entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Maßgeblich stützte das Gericht dabei seine Entscheidung auf die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt und auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach eine Anerkennung nicht verweigert werden darf, wenn der Führerschein in einem Mitgliedsstaat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist erteilt wurde. In einem solchen Fall fehle es bereits an einem dringenden Tatverdacht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Durch unseren Einsatz konnte der Fahrer bereits nach wenigen Tagen wieder seinen Führerschein in Händen halten.

