Der von Ihnen verwendete Name oder Schriftzug stellt für Ihr Unternehmen einen wichtigen immateriellen Vermögensgegenstand dar. Er sorgt bei Ihren Kunden für eine entsprechende Wiedererkennung und grenzt Ihr Unternehmen vor der Konkurrenz ab. Um zu verhindern, dass Nachahmer von Ihrer Investition in Ihre Marke profitieren, sollten Sie über einen entsprechenden Schutz der Marke nachdenken.
Wir melden Ihre Marke, sei es als Wortmarke, Bildmarke oder kombinierte Wort- / Bildmarke zur Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder als EU Gemeinschaftsmarke beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt an.
Vor der Anmeldung wird von uns ein Kurzgutachten über die Einschätzung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke gefertigt sowie - sofern gewünscht - eine Markenrecherche auf identische und ähnliche EU - Gemeinschaftsmarken bzw. andere internationale Registrierungen mit Schutzwirkung für Deutschland und Deutsche Marken betrieben.
Wir fertigen für Sie den Anmeldeantrag und reichen diesen bei der zuständigen Behörde ein. Auf Wunsch werden wir als Vertreter für die weitere Korrespondenz benannt.
Für weitere Fragen rund um das Markenrecht stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

