Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Zudem umfasst das Familienrecht das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung, Vormundschaft und Lebenspartnerschaft.
Das Hauptbetätigungsfeld in der anwaltlichen Praxis ist die Scheidung und die damit verbundenen Themen, wie beispielsweise Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Unterhaltsverzicht, Kindesunterhalt, Vermögensauseinandersetzung sowie Sorge- und Umgangsrecht.
Beraten wird aber auch bereits vor der Eheschließung und während der bestehenden Ehe sowie bei der Ausarbeitungen von Eheverträgen und im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Rahmen eines persönlich geführten Beratungsgespräches wird den Mandanten durch die Anwälte eine deutliche Vorstellung davon vermittelt, in welchem Rahmen ihre Vorstellungen und Anliegen verwirklicht werden können und wo die Grenzen der Durchsetzbarkeit ihrer Wünsche zu sehen sind.
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