"Verschiebe nur dann etwas auf Morgen, wenn es dir nichts ausmacht, darüber zu sterben." Pablo Picasso
Nach Versäumnissen kommt nicht die "Sintflut" sondern es drohen Streit, Ärger und Prozesse. Errichten Sie deshalb ein Testament und ändern Sie die gesetzliche Erbfolge unter Vermeidung von Erbengemeinschaften. Sicherlich kennen Sie die Frage: "Seid ihr noch einig, oder habt ihr schon geteilt?".
Kombinieren Sie Vollmachten für Ihren Lebens- oder Ehepartner auch für Bankkonten über den Tod hinaus mit einer Testamentserrichtung. Sprechen Sie auch alle, die es angeht, an mit dem Hinweis, was Sie vorhaben. So erfahren Sie dann was diejenigen wollen. Dies fördert Vereinbarungen oder macht Sie persönlich klüger.
Sowohl vor Eintritt des Erbfalls beraten wir Sie umfassend zur Durchsetzung Ihres letzten Willens. Nach Eintritt des Erbfalls sind wir für Sie tätig bei der Geltendmachung eines Anspruches auf Pflichtteil, dem Einfordern von Vermächtnissen oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Selbstverständlich gilt dies auch bei etwa angeordneter Testamentsvollstreckung.
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