Herzlich Willkommen in unserer Rubrik Erbrecht.
Der Erbfall an sich, der Tod eines nahestehenden Menschen, ist belastend genug. Oft schließt sich hieran aber noch Ärger, Streit und nicht selten ein Prozeß an.
Wir beraten Sie nach Eintritt des Erbfalls umfassend. In einem gemeinsamen Gespräch prüfen wir Ihre berechtigten Ansprüche sowie Verteidigungsstrategien zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Dritter. Wir sind wir für Sie tätig bei der Geltendmachung eines Anspruches auf Pflichtteil, dem Einfordern von Vermächtnissen oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Sprechen sie uns an, wir beraten sie gerne.
Nach § 1944 BGB kann die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen, beginnend mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe Kenntnis erlangt hat, ausgeschlagen werden. Streitig war, ob diese Regelung auch für ein Vermächtnis...
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Vor der Reform des Erbrechts wurde die Betreuung des Verstorbenen (Erblassers) durch einen der Erben nur eingeschränkt berücksichtigt. Hat beispielsweise die Tochter die Pflege übernommen, so war eine Anrechnung auf das Erbe nur...
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Nach dem Tod des Erblassers bilden, sofern mehrere Personen Erbe des Erblassers sind, die Erben eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass, also „das Erbe“ wird zum gemeinschaftlichen Vermögen der Erbengemeinschaft. Diese verwalten...
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