Dem Datenschutz im eigenen Unternehmen kommt zur Meidung von Straf- und Bußgeldern, insbesondere aber auch zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen eine übergeordnete Rolle zu.

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen des IT-Rechts, des Datenschutzes sowie der weiteren gesetzlichen Anforderungen an Ordnungsmäßigkeit und Risikomanagement. Zu unseren Tätigkeiten gehören unter anderen zunächst die Identifikation der für unsere Mandanten relevanten gesetzlichen Anforderungen. Es folgt nach Identifikation der rechtlichen Notwendigkeiten eine Analyse bereits bestehende Maßnahmen sowie eine Bewertung der derzeit bestehender rechtlicher Risiken. Hiernach werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, welche die Einhaltung rechtlicher Anforderungen gewährleisten. Wir stellen auf Wunsch einen externen Datenschutzbeauftragten durch die Firma de-bit Computer-Service GmbH (http://www.de-bit.de). Daneben werden juristische Gutachten erstellt und Unterstützung bei Sonderprüfungen geleistet. Zur Schulung der Mitarbeiten bieten wir Workshops in dem Unternehmen an.


06.11.09 | Arbeitsrecht und Datenschutz

Das Thema Datenschutz ist nicht nur relevant im Bereich der technischen IT-Sicherheit, sondern spielt auch im Arbeitsrecht eine immer größere Rolle. Die Verpflichtung für eine angemessene IT-Sicherheit im Unternehmen Sorge zu... ...lesen Sie weiter

17.05.10 | Datenschutz - Personalakte

Der Begriff "Personalakte" ist gesetzlich nicht definiert. Letztendlich ist hierunter die Sammlung der für das Arbeitsverhältnis relevanten Unterlagen durch den Arbeitgeber über den Arbeitnehmer zu verstehen. Auch bei der Führung... ...lesen Sie weiter