Compliance

Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind zur Überprüfung und Überwachung des Einhaltens von Gesetzen und Vorschriften im Rahmen ihres Geschäfts verpflichtet. Diese Pflicht wird mit dem Begriff „Compliance“ umschrieben.
So selbstverständlich dieser Aspekt scheinen mag, desto überraschender ist es, dass sich nahezu ausschließlich internationale Konzerne mit diesem wichtigen Punkt auseinandersetzen. Allerdings ist eine effektive Compliance auch für mittelständische und kleinere deutsche Unternehmen von Bedeutung.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften können zu empfindlichen Bußgeldern oder anderen staatlichen Maßnahmen (z.B. Auflagen) führen. Darüber hinaus kann die Ahndung von Gesetzesverstößen zu erheblichen Imageschäden führen, die für manches Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Ein gut funktionierendes Compliance-Programm, konsequent durchgesetzt, schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen. Auch wenn dem Unternehmen wegen eines Verstoßes eines Mitarbeiter nicht zwingend immer ein Bußgeld droht, kann dem Unternehmen durch die Anordnung des sog. Verfall nach § 73 StGB erheblicher wirtschaftlicher Schaden entstehen. Im Falle einer dahingehenden Anordnung muss das Unternehmen alles herausgeben, was ihm durch den Verstoß zugeflossen ist, hierfür notwendige Aufwendungen kann es hingegen nicht in Abzug bringen.

Im Bereich der Informationstechnologie existieren zudem besondere Anforderungen, wie beispielsweise an den Kunden- sowie Arbeitnehmerdatenschutz oder aufgrund des Wettbewerbsrechts.

Für weitere Fragen rund um das Thema Compliance sowie für die Ausarbeitung eines komplexen Compliance-Programms und der Einführung von Compliance-Richtlinien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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