Das Baurecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Bauunternehmer und Bauherr sowie den an der Bauplanung und Ausführung beteiligten Unternehmen und Personen. Bereits die Antike kannte ein niedergeschriebenes Baurecht, etwa das Corpus Juris.

Im Baurecht wird üblicherweise unterschieden zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Das private Baurecht regelt hierbei die rechtliche Beziehung zwischen dem privaten Baubeteiligten, das öffentliche Baurecht die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken.

Das private Baurecht gibt lediglich einen gesetzlichen Rahmen vor, im Rahmen der Vertragsfreiheit können die Parteien auch ergänzende oder abweichende Regelungen treffen. Grundlage ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Werkvertragsrecht, das Nachbarschaftsrecht sowie die VOB. Das öffentliche Baurecht teilt sich in das Bauplanungsrecht sowie das Bauordnungsrecht.

Jeder, der einmal an einem Bauvorhaben auf der einen oder anderen Seite beteiligt war weiß um die Komplexität des Baurechts. Fehler, die zu kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten führen, werden oftmals in der Anfangsphase gemacht.

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