Der Fachbereich Arbeitsrecht umfasst das gesamte Gebiet des Individual- als auch des Kollektiv-Arbeitsrechts.

Wir beraten und vertreten mittelständische Unternehmen in Gelnhausen und Umgebung hinsichtlich Firmenstruktur, des Personalwesens und gegebenenfalls Reorganisation der Betriebsabläufe. Wir unterstützen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Ausspruch einer Kündigung, der Prüfung von Kündigungsgründen und der Kündigungsfrist, der Erstellung einer Abmahnung oder von Arbeitsverträgen.

Vertreten und beraten werden daneben Arbeitnehmer, welche eine Kündigung erhalten haben. Es wird das zweckdienlichste Mittel bis hin zur Erhebung der Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht geprüft. Zu unserer Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gehört ebenso die Prüfung von Schadenersatz im Falle einer unzulässigen Diskriminierung nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie der Erfolgsaussichten von Klagen zum Arbeitsgericht wegen Lohnkürzungen.

Die Erfahrungen und Einsatzbereitschaft unserer Rechtsanwälte auf diesem sehr speziellen Rechtsgebiet führte dazu, dass bereits mit zahlreichen mittelständischen Unternehmen Beraterverträge abgeschlossen wurden und somit sich die jeweiligen Unternehmen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren konnten.


23.10.09 | Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Befristung, Aufhebungsvertrag oder Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Die Kündigungserklärung: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der einfachen Schriftform gemäß §... ...lesen Sie weiter

09.02.10 | Die Versetzung eines Arbeitnehmers

Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, sei es im Betrieb oder in eine andere Filiale, birgt oftmals Konfliktpotenzial. Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung ist in § 95 Abs. 3 BetrVG... ...lesen Sie weiter